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Miethöhe bei Neuvermietung und Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis im Wohn- und Gewerberaum

Eine Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis ist an bestimmte gesetzliche Regelungen gebunden. So darf die Miete lediglich bei Vereinbarung einer Staffelmiete, einer Indexmiete oder bei einer Erhöhung der laufenden Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöht werden. Eine Änderungskündigung mit dem Ziel, dem gekündigten Mieter einen neuen Mietvertrag mit einer erhöhten Miete anzubieten, ist rechtswidrig. Bei einem Mieterwechsel und einer Neuvermietung gelten diese Einschränkungen nicht.

In diesen Bereichen tut sich aktuell aber einiges bei der Gesetzgebung. Bringen Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand und gewinnen Sie Sicherheit bei Ihren Vermietungen.

PROGRAMM, INHALTE

  • Wohnraummiete

  • Zulässige Miethöhe bei Neuvermietung, Wuchermiete, Mietpreisüberhöhung, Mietpreisbremse

  • Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis, Erhöhung durch Vereinbarung, vertraglich vereinbarte Erhöhungen, gesetzliche Erhöhungsmöglichkeiten, Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung und -pauschale

  • Gewerberaummietrecht

  • Zulässige Miete bei Abschluss des Mietvertrags, wucherähnliches Geschäft, RechtsfolgenSonderformen, z.B. Umsatzmiete oder Investitionsmiete

  • Mieterhöhung im laufenden Vertrag, Staffelmiete, Wertsicherungsklausel, Automatikgleitklausel, Leistungsvorbehalts- klausel, Sonderformen

DOZENT*IN

Nico Bergerhoff

ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigen­tumsrecht. Mit seiner Immobilienkanzlei in Freiburg berät und vertritt er seine Mandanten fachkundig zu sämtlichen rechtlichen Fragen rund um die Immobilie.

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ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigen­tumsrecht. Mit seiner Immobilienkanzlei in Freiburg berät und vertritt er seine Mandanten fachkundig zu sämtlichen rechtlichen Fragen rund um die Immobilie.

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