Neue rechtliche Spielräume der Videoüberwachung in Baden-Württemberg – Rechtssichere Anwendung nach Änderung des § 18 LDSG
Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum unterliegt in Baden-Württemberg neuen rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit der Änderung des § 18 des Landesdatenschutzgesetzes wurden die Einsatzmöglichkeiten erweitert, Speicherfristen angepasst und erstmals auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen. Für Behörden ergeben sich daraus neue Handlungsspielräume, aber auch erhöhte Anforderungen an die rechtssichere Umsetzung.
Das Seminar stellt die aktuellen gesetzlichen Neuerungen strukturiert dar und ordnet sie verfassungsrechtlich ein. Sie erhalten einen Überblick über zulässige Anwendungsbereiche, rechtliche Grenzen und Pflichten der Behörden sowie über die besonderen Anforderungen beim Einsatz von Videoüberwachung gegenüber Bürger*innen und Beschäftigten. Ergänzend wird ein Einblick in die KI-Verordnung gegeben, soweit diese beim Einsatz von Gesichtserkennungssoftware relevant ist.
So gewinnen Sie Sicherheit bei Planung, Einsatz und Bewertung von Videoüberwachungsmaßnahmen im behördlichen Kontext.
Verfassungsrechtliche Voraussetzungen und Grenzen der Videoüberwachung
Videoüberwachung als verfassungsrechtlicher Eingriff
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Eingriff
Bürger*innen und die Behörde
Videoüberwachung in Baden-Württemberg
Beobachtung, Drohnen
Öffentliche Einrichtungen, öffentlich zugängliche Räume und schützenswürdige Objekte
Hausrecht
Aufgabenerfüllung
Einschränkungen durch Erforderlichkeit und schutzwürdige Interessen der Betroffenen
Keine Zustimmung
Speicherung
Hinweispflichten
Löschungspflicht (verlängert)
Arbeitnehmer und die Behörde
Der Konflikt
Keine permanente Überwachung des Arbeitsplatzes
Überwachung der Arbeitnehmer im sonstigen Bereich
Verhältnismäßigkeit
Personalvertretung
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung, die mit Planung, Einsatz oder Kontrolle von Videoüberwachung befasst sind, insbesondere Datenschutzbeauftragte, Mitarbeitende in Fachämtern, Mitglieder von Personalräten sowie Entscheidungsträger*innen in Kommunen und Behörden
Jan Philipp Faehrmann, M.A.
ist Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Verwaltungsrat und spezialisiert auf Verfahrens- und IT-Recht. Er ist seit 30 Jahren im öffentlichen Dienst tätig und Autor mehrerer Fachbücher.
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