Obdachlosenrecht
Die Zahl obdachloser Menschen steigt seit Jahren an. Immer häufiger wenden sich Betroffene an die Gemeinden mit dem Anspruch auf Unterbringung. Hinzu kommen Geflüchtete und Unionsbürger*innen, die von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen und eine Unterkunft benötigen. Diese Entwicklung stellt die Kommunen vor große rechtliche und organisatorische Herausforderungen.
Im Seminar werden die Grundsätze des Obdachlosenrechts sowie ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit umfassend erläutert – unter Berücksichtigung der Anschlussunterbringung von Geflüchteten nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und der DVO FlüAG. Sie erfahren, welche Handlungsmöglichkeiten die Gemeinden haben und wie Unterbringungspflichten rechtssicher erfüllt werden können.
So gewinnen Sie ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Grundlagen und Handlungsoptionen im kommunalen Obdachlosenrecht.
Gründe für die Zunahme der Zahl der Obdachlosen
Maßnahmen und Ideen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
Unterbringung der Flüchtlinge nach FlüAG/DVO FlüAG
Obdachlosenunterbringung
Grundsätze des Obdachlosenrechts
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende aus Ordnungs-, Sozial- und Hauptämtern, die mit Fragen der Unterbringung und des kommunalen Obdachlosenrechts befasst sind.
Uwe Ehrhardt
ist Stadtverwaltungsdirektor und Fachbereichsleiter der Stadt Emmendingen. Er ist langjähriger Referent im Bereich Polizei- und Ordnungsrecht.
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ist Stadtverwaltungsdirektor und Fachbereichsleiter der Stadt Emmendingen. Er ist langjähriger Referent im Bereich Polizei- und Ordnungsrecht.
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