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Rechtliche Bewertung der Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB

Die Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben kommunaler Bauverwaltungen. Oft führen unpräzise Tatbestandsmerkmale und widersprüchliche Rechtsprechung zu Unsicherheiten in der Anwendung des § 34 BauGB.

Dieses Seminar vermittelt einen systematischen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und zeigt, wie Sie Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich sicher und nachvollziehbar bewerten. Behandelt werden die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich, das Einfügen nach § 34 BauGB sowie aktuelle Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Praxisnahe Beispiele und Auslegungshinweise unterstützen Sie dabei, rechtssichere Entscheidungen zu treffen und mögliche Konflikte zu vermeiden.

So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit § 34 BauGB und können die Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich fachlich fundiert und überzeugend beurteilen.

PROGRAMM, INHALTE

  • Einführung

  • Vorhaben nach § 29 BauGB

  • Abgrenzung der planungsrechtlichen Bereiche sowie Abgrenzung Innen- und Außenbereich (§§ 34, 35 BauGB)

  • Allgemeines zu § 34 BauGB: Struktur und Aufgaben

  • Einfügen nach § 34 BauGB

ZIELGRUPPE

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Bau- und Stadtplanungsämtern, Rechtsämtern sowie kommunalen Baurechtsbehörden, die mit der Bewertung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben befasst sind und ihre Kenntnisse zu § 34 BauGB vertiefen möchten.

DOZENT*IN

Katharina Breuer

ist als Sachgebietsleiterin des Sachgebietes Recht, Versicherung, Zentrale Vergabestelle in einer Stadtverwaltung mit 60.000 Einwohnern tätig. Sie ist Volljuristin und bringt praktische Erfahrung im Verwaltungs(prozess)recht mit.

HYBRID-SEMINAR
(Teilnahme in Präsenz oder als Live Web-Seminar möglich)

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  • 23.11.2026
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Katharina Breuer

ist als Sachgebietsleiterin des Sachgebietes Recht, Versicherung, Zentrale Vergabestelle in einer Stadtverwaltung mit 60.000 Einwohnern tätig. Sie ist Volljuristin und bringt praktische Erfahrung im Verwaltungs(prozess)recht mit.

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