Richtig zustellen im Bußgeldverfahren
Die Zustellung im Bußgeldverfahren unterscheidet sich erheblich vom Verwaltungsverfahren. Seit dem neuen elektronischen Rechtsverkehr kommen neue Übermittlungswege dazu.
Das Seminar bietet einen Überblick über die rechtssichere Zustellung von Bußgeld und sonstigen Bescheiden.
mangelfreien Zustellung im Bußgeldverfahren
Abgrenzung Bekanntmachung und Zustellung
Mehrere Betroffene im Bußgeldverfahren, Erbengemeinschaften
Betroffene mit gerichtlich angeordneter Betreuung, Stellung von Betreuern und Betreuerinnen
Zustellung bei minderjährigen Betroffenen, Unterrichtung der Erziehungsberechtigten
Zustellung an gesetzliche Vertreter und Vetter*innen juristischer Personen und Personengesellschaften
Anordnung einer Sicherheitsleistung und Zustellungsbevollmächtigung bei Personen ohne inländischen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt
Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten durch Betroffene bei längerer Abwesenheit
Zustellungsverfahren bei verteidigten Betroffenen
Darstellung der Zustellungsadressaten und -adressatinnen im Bußgeldbescheid
Zustellung von Papierdokumenten durch die Post mit Zustellungsurkunde
Maßnahmen zur Behebung von Zustellungsmängeln durch die Post
Auslandszustellung von Papierdokumenten durch Einschreiben mit Rückschein
Zustellung durch die Behörde mit elektronischem Empfangsbekenntnis
Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung
Zustellung elektronischer Dokumente im De-Mail-Verfahren
Zustellung elektronischer Dokumente an Betroffene und Unternehmen über das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)
Zustellung elektronischer Dokumente an Betroffene über das elektronische Bürgerpostfach im Verwaltungsportal des Portalverbunds
Zustellung an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
Besonderheiten bei der Zustellung an dienstleistende europäische Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen
Raimund Wieser
ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.
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Raimund Wieser
ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.
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