Sinnvoller Umgang mit Hausgeldschuldnern
Zahlungsausfälle bei Hausgeldforderungen sind für viele Wohnungseigentümergemeinschaften ein wiederkehrendes Problem mit direkten Folgen für Liquidität, Rücklagenbildung und Abrechnung. Umso wichtiger ist ein rechtssicheres und strukturiertes Vorgehen bei Zahlungsrückständen.
In diesem Seminar erfahren Sie, wie professionelles Forderungsmanagement in der WEG gelingt – von der ersten Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Vollstreckung. Sie lernen, wie sich Forderungsausfälle vermeiden lassen, welche Rechte und Pflichten die Verwaltung hat und in welchen Fällen eine Sondervergütung für Inkassotätigkeiten denkbar ist. Praxisnahe Beispiele zeigen, wie Sie Ihre Prozesse klar strukturieren und Zahlungsausfälle konsequent bearbeiten.
Wer ist Gläubiger*in – wer ist Schuldner*in?
Bedeutung und Reichweite des Hausgeldbeschlusses
Fälligkeit von Vorschüssen, Nachschüssen und Abrechnungssalden
Außergerichtliches Vorgehen: Mahnung, Stundung, Ratenzahlung
Gerichtliches Mahnverfahren: Ablauf und Erfolgsaussichten
Hausgeldklage: Voraussetzungen, Ablauf, taktische Überlegungen
Zwangsvollstreckung gegen säumige Eigentümer
Insolvenz eines Eigentümers – was ist zu tun?
Rechtliche Folgen für die Jahresabrechnung
Sondervergütung für Inkassoleistungen: Möglichkeiten und Grenzen
Das Seminar richtet sich an WEG-Verwalter*innen, die Forderungsausfälle professionell managen und ein strukturiertes Vorgehen bei Zahlungsrückständen entwickeln möchten.
Laura Eckert-Rinallo
Ist studierte Wirtschaftsjuristin (LL.B. M.A.) und seit vielen Jahren in der Immobilienwirtschaft als Referentin, Speakerin sowie Expertin für Makler- und Verwalterfortbildungen bekannt.
Ihre langjährigen praktischen Erfahrungen, die sie in der Rechtsabteilung eines großen Immobilienkonzerns sowie während ihrer Tätigkeit in der Immobilienvermittlung und Immobilienberatung sammelt und bereits gesammelt hat, lässt sie regelmäßig in ihre Seminare einfließen und verhilft den Teilnehmenden somit unkompliziert durch Wissensvorsprung zum Erfolg.
Weiterbildung gem. § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV.
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