Zuverlässigkeitsprüfung im Bewachungsrecht
Die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 34a Gewerbeordnung ist ein zentrales Instrument, um die Eignung von Unternehmer*innen und Wachpersonen im Bewachungsgewerbe sicherzustellen. Erfahrene Mitarbeitende in Gewerbebehörden stehen dabei zunehmend vor komplexen Fallkonstellationen, zum Beispiel bei Personen mit Wohnsitz im Ausland, zugezogenen Antragstellenden oder bei der Bewertung atypischer Sachverhalte.
In diesem Seminar vertiefen Sie Ihr Wissen zu den gesetzlichen Grundlagen, zu Erkenntnisquellen und zur Anwendung der Regelbeispiele für Unzuverlässigkeit. Anhand aktueller Rechtsprechung und praxisnaher Fallbeispiele lernen Sie, schwierige Fälle sicher zu beurteilen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Der Erfahrungsaustausch steht dabei ebenso im Mittelpunkt wie der Blick auf bewährte Verfahren und aktuelle Entwicklungen.
So stärken Sie Ihre Entscheidungssicherheit und gewinnen Routine im Umgang mit anspruchsvollen Prüfverfahren im Bewachungsrecht.
Grundlagen der Zuverlässigkeitsprüfung
Gesetzlich vorgeschriebene und weitere Erkenntnisabfragen
Erkenntnisquellen
Besondere Personengruppen und deren Prüfung (u.a. Unternehmer, Betriebs- und Zweigstellenleitungen, Wachpersonen)
Anwendung der Regelbeispiele für Unzuverlässigkeit (§ 34a Abs. 1 Satz 4 GewO)
Bewertung der Unzuverlässigkeit über die Regelbeispiele hinaus
Bescheidmuster
Aktuelle Fallbeispiele und Rechtsprechung
Erfahrungsaustausch und Diskussion
Das Seminar richtet sich an erfahrene Mitarbeiter*innen der Gewerbebehörden, die Zuverlässigkeitsprüfungen im Bewachungsgewerbe durchführen und ihr Wissen anhand aktueller Entwicklungen, Fallbeispiele und Rechtsprechung vertiefen möchten.
Uwe Ehrhardt
ist Stadtverwaltungsdirektor und Fachbereichsleiter der Stadt Emmendingen. Er ist langjähriger Referent im Bereich Polizei- und Ordnungsrecht.
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