ANMELDE- UND
TEILNAHMEBEDINGUNGEN (AGB)

Geltung

Buchungen für sämtliche Studiengänge / Weiterbildungen / Seminare / Kurse der VWA Freiburg e.V. erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Anmelde- und Teilnahmebedingungen (AGB) sowie der jeweils aktuellen Corona-Verordnung. Die Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen und Erfüllungsgehilfinnen der VWA Freiburg e.V. sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit einer Buchung zu treffen, die von diesen Anmelde- und Teilnahmebedingungen (AGB) abweichen.

Anmeldung

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt in Schriftform per Post oder online über die Website. Alternativ ist auch eine Anmeldung per E-Mail oder per Fax möglich.

Hinweis: Bitte geben Sie bei der Buchung Ihre persönliche E-Mail-Adresse an.

Teilnahme und Nutzung

Die Teilnahme bzw. Nutzung der gebuchten Inhalte ist nur den jeweils buchenden Teilnehmer*innen bzw. Nutzer*innen gestattet. Es ist unzulässig, gebuchte Hybrid-Veranstaltungen und Web-Seminare mitzuschneiden, aufzuzeichnen oder unbefugten Dritten, die das Produkt nicht selbst gebucht haben, den Empfang zu ermöglichen. Wir weisen Sie darauf hin, dass solche Handlungen strafbar sein können.

Es ist untersagt, die Inhalte auf sonstige Weise für unbefugte Dritte oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu verwerten oder zu vervielfältigen.

Teilnahmegebühren, Umsatzsteuerbefreiung

Die jeweils gültige Teilnahmegebühr für Studiengänge / Weiterbildungen / Seminare / Kurse wird umsatzsteuerfrei erhoben. Die durch die Teilnehmerin / den Teilnehmer verschuldeten Bank- oder Mahngebühren (z. B. durch Zahlungsverzug oder Rücklastschriften) werden zu Lasten der Teilnehmerin / des Teilnehmers berechnet.

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin darf eigene Ansprüche gegen Ansprüche der VWA Freiburg e.V. nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten.

Nichtteilnahme

Bei Nichterscheinen der Teilnehmerin / des Teilnehmers erfolgt keine Teil- oder Rückvergütung der Teilnahmegebühr.

Rücktritt

1. Rücktritt Allgemein – Fachstudiengänge und Seminare

Ein Rücktritt muss gegenüber der VWA Freiburg schriftlich (gerne per E-Mail) erklärt werden.

Erfolgt ein Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entfällt die Teilnahmegebühr. Geht die Mitteilung über einen Rücktritt später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Akademie ein, stellt diese den entstandenen Aufwand – in der Regel 80 % der Teilnahmegebühr – in Rechnung.

Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Gutschein in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr zu erhalten und diesen zu einem späteren Zeitpunkt bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung der VWA Freiburg einzulösen.

Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

2Rücktritt Studiengang Betriebswirt/in (VWA) und Verwaltungsbetriebswirt/in (VWA)

Mit der Anmeldung zum Studiengang wird die Einschreibegebühr fällig. Studierende können ohne Angabe von Gründen bis zum Beginn des Semesters vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt spätestens 4 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben. Unter Verrechnung dieser Bearbeitungsgebühr erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Einschreibegebühr. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor Studienbeginn, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Einschreibegebühr.

Studierende, die zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet.

Nach Beginn des Studiensemesters ist eine Kündigung durch den Studierenden jeweils zum Ende eines Monats zulässig. Die Kündigungsannahme wird schriftlich durch die VWA Freiburg bestätigt. Es erfolgt eine Abrechnung der Studiengebühren zum Ende des Monats, in dem die Kündigung wirksam wird.

Absage von Veranstaltungen und Ablaufänderungen

Die VWA Freiburg e.V. behält sich vor, trotz verbindlicher Anmeldung, Seminare und Kurse, z. B. bei Ausfall einer Dozentin /  eines Dozenten oder zu geringer Teilnehmerzahl, nicht durchzuführen. Der Teilnehmerin / dem Teilnehmer wird die  Nichtdurchführung oder notwendige Änderungen des Programms unverzüglich mitgeteilt.

Wird ein Kurs oder eine Veranstaltung aus einem von der Akademie zu vertretenden Grund nicht durchgeführt, erhält der Teilnehmer / die Teilnehmerin die bereits bezahlte Teilnahmegebühr umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen und Erfüllungsgehilfinnen der VWA Freiburg e.V.

Die VWA Freiburg e.V. behält sich vor, aus wichtigem Grund Ersatzreferenten einzusetzen und das Programm geringfügig zu ändern.

Haftung

Im Rahmen des Fortbildungsbetriebs beschränkt sich die  Haftung der VWA Freiburg e.V. auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und / oder Gesundheit infolge eines fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns der VWA Freiburg e.V., ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen oder Erfüllungsgehilfen und Erfüllungsgehilfinnen.

Verbot der Weitergabe von Unterlagen / Skripten

Jegliche Weitergabe von Kursunterlagen und Skripten an Dritte ohne die ausdrückliche Genehmigung der VWA Freiburg e.V. ist untersagt. Bei Verletzung behält sich die VWA Freiburg e.V. alle Rechte, insbesondere Unterlassungsansprüche und Ansprüche auf Schadensersatz, vor.

Schlussbestimmungen

Ist der Teilnehmer / die Teilnehmerin Unternehmer*in iSd § 14 BGB, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin und der VWA Freiburg e.V. nach Wahl der VWA Freiburg e.V. Freiburg im Breisgau oder der Sitz des Teilnehmers / der Teilnehmerin. Für Klagen gegen die VWA Freiburg e.V. ist in diesen Fällen jedoch Freiburg im Breisgau ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

Die Beziehungen zwischen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin und der VWA Freiburg e.V. unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit diese Anmelde- und Teilnahmebedingungen (AGB) Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen und dem Zweck dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen (AGB) vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

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