BILDUNGSURLAUB

Sie haben Interesse an einer Weiterbildung bei der VWA, möchten dafür aber nicht Ihren Jahresurlaub hergeben? Dann können Sie dafür Bildungsurlaub beantragen!

Die VWA Freiburg ist eine anerkannte Bildungseinrichtung im Rahmen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW). Für den Besuch unserer Seminare und/oder Studiengänge können Sie Bildungsurlaub beantragen.

Was ist Bildungsurlaub?
Beim Bildungsurlaub handelt es sich um eine Sonderform des bezahlten Urlaubs, der für die berufliche Weiterbildung genommen werden kann. Arbeitnehmern in Baden-Württemberg stehen dafür pro Jahr 5 Arbeitstage zur Verfügung. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Anzahl entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit.

Bitte beachten Sie, dass in anderen Bundesländern eventuell abweichende Regelungen gelten. Entscheidend ist nicht Ihr Wohnort, sondern der Ort Ihres Arbeitsplatzes. Alles Wissenswerte über Anspruch, Antrag und Anerkennung Ihres Bildungsurlaubs oder Ihrer Bildungszeit wissen, finden Sie hier.

Für Beschäftigte in Baden-Württemberg haben wir die wichtigsten Dokumente hier bereitgestellt:

Jetzt steht Ihrer Weiterbildung nichts mehr im Wege!

Hier geht’s zu unserem Seminarangebot.

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