Verwaltungsbetriebswirt*in (VWA)
Beginn: jährlich im September
3 Jahre (6 Semester) | 2 Abende pro Woche, teilweise samstags
Betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind in allen Branchen und Unternehmensbereichen gefragt. Auch in der öffentlichen Verwaltung ermöglicht Ihnen Wirtschaftskompetenz attraktive Aufstiegsmöglichkeiten und befähigt Sie, anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben im mittleren und gehobenen Management zu übernehmen.
Unser neues praxisorientiertes Studium vermittelt Ihnen fundierte Kenntnisse in Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Recht. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Themengebieten, die für die öffentliche Verwaltung relevant sind, u. a. Controlling in der öffentlichen Verwaltung, Sozial- und Migrationsrecht, Arbeits- und Beamtenrecht, Grundlagen der öffentlichen Finanzwirtschaft u. v. m.
Das Studium lässt sich sehr gut mit dem Beruf vereinbaren. Alle Vorlesungen finden online statt. So können Sie völlig ortsunabhängig, aber – dank der erstklassigen Technik in den Unterrichtsräumen – dennoch live und interaktiv beim Unterricht dabei sein.
Parallel oder im Anschluss an das Studium kann mit wenig Mehraufwand zusätzlich der akademische Titel „Bachelor of Arts (B.A.)“ erworben werden.
Neue Karrierechancen
Das Studium zum/zur Verwaltungsbetriebswirt* in (VWA) erweitert Ihre beruflichen Aufstiegschancen in Behörden aller Art, bis hin zur Ministerialebene. Sie empfehlen sich damit für verantwortungsvolle Führungsaufgaben. Neben dem Zugewinn an Wissen beweisen Sie mit Ihrem erfolgreichen Studienabschluss auch Ihre Motivation und Ihr Durchhaltevermögen und ebnen sich so den Weg für eine erfolgreiche Laufbahn.
Als Verwaltungsbetriebswirt*in (VWA) zum Bachelor of Arts (B.A.)
Im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ist der Abschluss (Verwaltungs-)Betriebswirt*in (VWA) als erste nicht-formale Qualifikation mit Niveau 6 eingestuft worden!
Der Abschluss gilt demnach zusammen mit der abgeschlossenen Berufsausbildung als Hochschulzugangsberechtigung. Bei einem anschließenden wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudium werden Leistungen aus dem VWA-Studium ggf. bis zur maximalen hochschulrechtlichen Obergrenze angerechnet. Mehr zum DQR und der Einstufung des Abschlusses finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Der Abschluss „Verwaltungsbetriebswirt*in (VWA)“ ebnet Ihnen also auch den Weg zum akademischen Bachelorgrad.
Der berufsbegleitende Studiengang vermittelt in universitätsähnlicher Form fundierte Kenntnisse in Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Rechtslehre. In allen Bereichen werden Themengebiete speziell für die öffentliche Verwaltung behandelt, zum Beispiel Controlling in der öffentlichen Verwaltung, Sozial- und Migrationsrecht, Personalrecht (Arbeits- und Beamtenrecht u. v. m.). Das Studium eignet sich für Nachwuchsführungskräfte und Mitarbeitende in der öffentlichen Verwaltung, die sich weiterqualifizieren und ihre Karriere voranbringen möchten.
Die Lehrveranstaltungen werden online übertragen, live & interaktiv, so dass der direkte Austausch zwischen Lehrkräften und Studierenden sowie zwischen den Studierenden untereinander gewährleistet ist.
Die Hörergebühren betragen für den Studiengang Verwaltungsbetriebswirt*in (VWA) mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2024/25
Rücktritt
Ein Rücktritt muss gegenüber der Akademie schriftlich erklärt werden. Erfolgt dieser bis zu vier Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,– Euro erhoben. Geht die Mitteilung über einen Rücktritt später bei der Akademie ein, wird die Einschreibegebühr in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Das Studium ist jeweils zum Ende eines Monats kündbar.
Bei Rücktritt während des 1. Semesters wird die volle Einschreibegebühr zzgl. der individuellen Gebühren zum letzten Vorlesungsmonat fällig.
Bei Rücktritt während des Studiums (ab 2. Semester) erfolgt eine individuelle Gebührenabrechnung zum letzten Vorlesungsmonat.
Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Ankündigung bleibt der Anspruch auf die volle Studiengebühr des Semesters bestehen.
Neue Studiengänge beginnen jeweils im September. Die Regelstudienzeit beträgt drei Jahre und ist in sechs Semester unterteilt.
Die Vorlesungen finden an zwei Abenden pro Woche
jeweils Montag und Mittwoch von 18:30 bis 21:45 Uhr
sowie teilweise samstags von 9 bis 14 Uhr statt.
Nach drei Jahren, in denen 920 Stunden Unterricht zu absolvieren sind, schließt das Studium mit dem Titel „Verwaltungsbetriebswirt*in (VWA)“ ab.
Sie haben von Beginn an und jederzeit im Verlauf des Studiums die Möglichkeit, sich parallel bei der VWA Business School in einen der angebotenen Bachelorstudiengänge einzuschreiben.
Bereits erbrachte Studienleistungen werden hierbei voll angerechnet. D.h. Sie können mit nur wenig zusätzlichem Aufwand zeitgleich einen akademischen Abschluss erreichen.
Zur persönlichen Leistungskontrolle bieten wir ab dem ersten Semester (Online-) Klausuren in den drei Studienfächern an: 8 x Recht, 6 x BWL, 6 x VWL. In jedem dieser Fächer müssen Sie im Laufe des Studiums die Hälfte der angebotenen Klausuren absolvieren. Je mehr, desto besser – denn nur die Besten werden bewertet. So haben Sie die größtmögliche Flexibilität bei der Leistungserbringung.
Am Ende des 6. Semesters findet die Diplom-Prüfung statt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Prüfungsfächer sind:
Nach erfolgreich bestandener Prüfung dürfen Sie den Titel „Verwaltungsbetriebswirt* in (VWA)“ führen.
Allgemeine Veranstaltungen, u.a.:
Betriebswirtschaftslehre, u.a.:
Rechtslehre, u.a.:
Volkswirtschaftslehre, u.a.:
Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen sind praktische und theoretische Kenntnisse in der öffentlichen Verwaltung von Vorteil.
Sie haben schon einen oder mehrere berufsqualifizierende Abschlüsse erlangt, Fortbildungen absolviert oder haben bereits ein Studium hinter sich? Lassen Sie Ihre beruflichen und/oder akademischen Leistungen von uns auf Anrechnung prüfen und sichern Sie sich dadurch besonders günstige Konditionen und verkürzte Studienzeiten.
Bei einem an den Verwaltungsbetriebswirt*in (VWA) anschließenden wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudium werden Leistungen aus dem VWA-Studium ggf. bis zur maximalen hochschulrechtlichen Obergrenze angerechnet.
Im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ist der Abschluss (Verwaltungs-)Betriebswirt*in (VWA) als erste nicht-formale Qualifikation mit Niveau 6 eingestuft worden.
Der Abschluss gilt demnach zusammen mit der abgeschlossenen Berufsausbildung als Hochschulzugangsberechtigung.
Mehr zum DQR und der Einstufung des Abschlusses finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Das Dozententeam setzt sich aus Professorinnen und Professoren von Universitäten und Hochschulen sowie erfahrenen Praktikern aus Wirtschaft, Verwaltung und Justiz zusammen.
Förderung durch Arbeitgeber
Immer mehr Arbeitgeber sind bereit, die berufsbegleitende Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden finanziell oder in anderer Form zu fördern, (z. B. Sonderurlaub für die Prüfungsvorbereitung, Unterstützung bei der Literaturbeschaffung). Es ist deshalb grundsätzlich zu empfehlen, den Arbeitgeber über eine beabsichtigte Weiterbildung zu informieren und Möglichkeiten einer Förderung individuell zu besprechen.
Weiterbildungsstipendium
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dem Weiterbildungsstipendium junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Gefördert werden junge Fachkräfte, die einen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsabschluss haben, jünger als 25 Jahre sind, weniger als drei Jahre Berufspraxis besitzen und besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachweisen können (z. B. Berufsabschlussprüfung besser als „gut“).
Für Förderanträge und Beratung ist die Stelle zuständig, vor der die Berufsabschlussprüfung abgelegt wurde (i. d. R. die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer). Weitere Informationen sind unter www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium erhältlich.
Steuerliche Möglichkeiten
Die Aufwendungen für das Studium an der VWA können als Werbungskosten bei der Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden, sofern die Kosten nicht anderweitig erstattet werden. Weitere Auskünfte erteilt das Finanzamt.
18 – 19.30 Uhr: Verwaltungsbetriebswirt*in (VWA) / Bachelor of Arts (B.A.)
Unsere ONLINE- Informationsveranstaltungen werden live über Webex gestreamt. Sie können mit nur einem Klick auf den entsprechenden Termin daran teilnehmen – kostenlos und unverbindlich.
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