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Geringfügige Beschäftigungen: Minijobs und kurzfristige Jobs

Das Seminar vermittelt kompakt und praxisnah Kenntnisse über die aktuellen Bestimmungen zu geringfügig entlohnten und kurzfristigen Beschäftigungen. Zudem werden die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen (Neu-)Regelungen im Niedriglohnsektor (Mikro-, Mini-, Midi- und Maxi-Jobs) praxisnah erläutert. Die Abrechnung dieser Personalfälle kann sowohl tariflich als auch außertariflich erfolgen.

 

Die Teilnehmer*innen haben die Möglichkeit, bis zwei Wochen vor Seminarbeginn Beispiele an Frau Nilgün Bortoli: bortoli@vwa-freiburg.de einzureichen, die im Seminar besprochen und geklärt werden sollen.

PROGRAMM, INHALTE

  • Geringfügig entlohnte Beschäftigungen, kurzfristige Beschäftigungen

  • Pauschalbeiträge für Mini-Jobs

  • vorhersehbares unvorhersehbares Überschreiten von Entgelt- bzw. Zeitgrenzen

  • Prognosen für das laufende bzw. nächste Kalenderjahr

  • zeitliche und entgeltliche Grenzen, Rahmenarbeitsvertrag

  • Zusammenrechnung mit weiteren Beschäftigungsverhältnissen Steuerrechtliche Bedingungen und (Wahl-)Möglichkeiten

  • Geltungsbereich TVöD und TV-L und Zusatzversorgungspflicht/-freiheit

  • Übergangsbereich: Prognosen, Formeln für Berechnung der AG- und AN-Beiträge

  • Neuerungen im Sozialversicherungs- und Steuerrecht

  • Erfahrungen aus Prüfungen der Sozialversicherungsträger und des Finanzamtes

  • Beispiele aus der Praxis

DOZENT*IN

Gerhard Büchler

Langjähriger stellvertretender Personalleiter und Leiter Besoldungs- und Entgeltabrechnung sowie Sachbearbeiter für verschiedene Arbeitgeber im kommunalen öffentlichen Dienst.
Der Dozent hat über 40 Jahre durchgängig praktische Erfahrung zu Entgelt- und Gehaltsfragen des öffentlichen Dienstes und mehr als 30 Jahre Seminarerfahrung als Dozent zu allen abrechnungsrelevanten Themen.

 

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  • 17.11.2025
    2025-52638F
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Langjähriger stellvertretender Personalleiter und Leiter Besoldungs- und Entgeltabrechnung sowie Sachbearbeiter für verschiedene Arbeitgeber im kommunalen öffentlichen Dienst.
Der Dozent hat über 40 Jahre durchgängig praktische Erfahrung zu Entgelt- und Gehaltsfragen des öffentlichen Dienstes und mehr als 30 Jahre Seminarerfahrung als Dozent zu allen abrechnungsrelevanten Themen.

 

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