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Abwehr von Störungen in der GdWE: Voraussetzungen einer gelungenen Rechtsdurchsetzung

Störungen im Wohnungseigentum können viele Formen annehmen – von zweckwidriger Nutzung einer Teileigentumseinheit über übermäßigen Lärm bis hin zum Abstellen von Gegenständen im Gemeinschaftseigentum. Sowohl Eigentümer*innen als auch Mieter*innen kommen als „Störer“ in Betracht.

Das Seminar bietet anhand zahlreicher Praxisbeispiele aus der Rechtsprechung einen fundierten Überblick über die verschiedenen Konstellationen. Sie erfahren, welche Ansprüche auf Abwehr von Störungen bestehen, wer diese durchsetzen kann und wie die Rechtsdurchsetzung praktisch erfolgt. Dabei werden aktuelle Urteile ebenso behandelt wie offene Rechtsfragen. So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit Störungen in der GdWE und den rechtlichen Möglichkeiten zu ihrer Abwehr.

PROGRAMM, INHALTE

  • Woraus können sich „Störungen“ in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ergeben?

  • Unterschied zwischen Verstößen gegen das Binnenrecht und sonstigen Störungen

  • Wie kann die GdWE die Grenzen der Nutzungsbefugnisse beeinflussen?

  • Welche Ansprüche bestehen gegen Störer?

  • Unterschiede zwischen Störungen von anderen Eigentümern und Dritten

  • Hat ein Mieter einer Wohnung eigene Ansprüche gegen die Eigentümer?

  • Rechtlichen Grenzen der Nutzung durch einen Mieter

  • Kann ein einzelner Eigentümer die Gemeinschaft zur „Störungsabwehr“ bewegen?

ZIELGRUPPE

Das Seminar richtet sich an WEG- und Immobilienverwalter*innen, Sachbearbeiter*innen mit wohnungseigentumsrechtlichen Aufgaben sowie Quereinsteiger*innen, die Sicherheit im Umgang mit Störungen und deren rechtlicher Abwehr gewinnen möchten.

DOZENT*IN

Barry Sankol
ist Richter und Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Er ist langjährig erfahrener Referent und Fachautor.

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ist Richter und Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Er ist langjährig erfahrener Referent und Fachautor.

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