Beschlüsse zur Kostenverteilung: Aktuelle wohnungseigentumsrechtliche Anforderungen
Seit Ende 2020 enthält § 16 Abs. 2 S. 2 WEG eine Regelung, die es Wohnungseigentümern ermöglicht, für einzelne Kosten oder bestimmte Kostenarten eine vom Gesetz oder von Vereinbarungen abweichende Verteilung zu beschließen. Erste gerichtliche Entscheidungen haben dieser neuen Beschlusskompetenz bereits Konturen verliehen. In der Praxis ergeben sich jedoch nach wie vor viele Fragen: Welche Kostenarten können abweichend verteilt werden? Können Kosten auch erstmals auf Eigentümer umgelegt werden? Ist es zulässig, bestimmte Kosten nur auf einzelne Eigentümer zu übertragen?
Das Seminar vermittelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine abweichende Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss. Anhand aktueller Praxisbeispiele erfahren Sie, wie Sie rechtssicher entscheiden, typische Fehler vermeiden und mehr Handlungssicherheit bei der Kostenverteilung in der GdWE gewinnen.
Grundsätze der allgemeinen Kostenverteilung (§ 16 Abs. 2 S. 1 WEG)
Inhalt und Grenzen der Beschlusskompetenz nach § 16 Abs. 2 S. 2 WEG
Mehrheitsbeschlüsse und die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung
Kostengerechtigkeit, Willkürverbot und Einzelfallregelungen
Regelungen für die Zukunft und die Vergangenheit
Majorisierung und pauschale Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Anwendungsbeispiele: Erhaltungsmaßnahmen, Zustimmung nach § 12 WEG etc.
Das Seminar richtet sich an WEG- und Immobilienverwalter*innen, Sachbearbeiter*innen mit wohnungseigentumsrechtlichen Aufgaben sowie Quereinsteiger*innen, die ein vertieftes Verständnis der rechtlichen Anforderungen und praktischen Umsetzung von Kostenverteilungen in der GdWE erwerben möchten.
Barry Sankol
ist Richter und Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Er ist langjährig erfahrener Referent und Fachautor.
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Barry Sankol
ist Richter und Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Er ist langjährig erfahrener Referent und Fachautor.
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