Altlasten und Kontaminierungen – sach- und fachgerechter Umgang von Immobiliensachverständigen
Grundstückssachverständige haben bei Verkehrswertermittlungen in Gutachten die tatsächlichen und die rechtlichen Gegebenheiten darzulegen und ihre Auswirkungen zu berücksichtigen. Zu den tatsächlichen Gegebenheiten gehören die Altlasten und Kontaminierungen. Bei Immobilienbewertungen können Grundstücke mit Altlasten und Kontaminierungen belastet sein, die negative Auswirkungen auf die Verkehrswerte nach 194 BauGB haben können. Recherchen u.a. im Altlastenkataster der Umweltbehörden geben entsprechende Hinweise auf derartige Belastungen.
Das Web Seminar bietet einen Überblick darüber, inwiefern Altlasten bei der Bewertung von Grundstücken zu berücksichtigen sind.
Sachverständige für Grundstücksbewertung: Architekten, Bau-/Vermessungsingenieure, Volkswirte/Betriebswirte, Immobilienberater, Immobiliengutachter
Dipl.-Ing. Herbert Troff
ist leitender Vermessungsdirektor a. D. und langjähriger Leiter der Regionaldirektion Aurich des Landesamtes für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften in Niedersachsen. Er ist Herausgeber- und Fachbuchautor und ist als Dozent tätig.
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