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Ordnungswidrigkeitenrecht – Vertiefung: Rechtsbehelfe im Bußgeldverfahren

Der Einspruch als besonderer Rechtsbehelf im Bußgeldverfahren unterscheidet sich deutlich vom klassischen Widerspruchsverfahren – die gesetzlichen Regelungen sind jedoch nur rudimentär ausgestaltet.

Dieses Seminar vertieft Ihr Wissen über die verschiedenen Formen und Abläufe des Einspruchs und vermittelt Sicherheit im Umgang mit typischen Verfahrensfragen. Behandelt werden sowohl zulässige als auch unzulässige Einsprüche, ihre Bearbeitung und Rücknahme sowie die Weiterleitung an Staatsanwaltschaft und Gericht. Anhand praktischer Beispiele werden die Abläufe des Zwischenverfahrens und die Zusammenhänge mit dem gerichtlichen Bußgeldverfahren nachvollziehbar erläutert.

So gewinnen Sie Sicherheit in der rechtssicheren Bearbeitung von Einsprüchen und ein vertieftes Verständnis für die Schnittstellen zwischen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.

PROGRAMM, INHALTE

  • Einspruch als Rechtsbehelf

  • Bearbeitung unzulässiger und zulässiger Einsprüche

  • Zurücknahme des Einspruchs, Zurücknahme von Bußgeldbescheiden

  • Aktenübersendung und Zwischenverfahren an die Staatsanwaltschaft

  • Gerichtliches Bußgeldverfahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ZIELGRUPPE

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende aus Ordnungs- und Rechtsämtern, die mit Bußgeldverfahren befasst sind und ihre Kenntnisse zu Einsprüchen und Rechtsbehelfen vertiefen möchten. Grundkenntnisse im Ordnungswidrigkeitenrecht sind hilfreich, aber keine Voraussetzung.

DOZENT*IN

Raimund Wieser

ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.

HYBRID-SEMINAR
(Teilnahme in Präsenz oder als Live Web-Seminar möglich)

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  • 04.05.2026
    2026-54481F
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Raimund Wieser

ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.

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