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Grundlagen zu baulichen Veränderungen – Welche rechtlichen Anforderungen sind zu beachten

Bauliche Veränderungen gehören zu den „Standmaßnahmen“ in einer GdWE, etwa die Errichtung eines Gartenhauses, der Einbau eines Personaufzuges oder die Installation von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Das Recht der baulichen Veränderungen ist mit der letzten Novelle des WEG (2020) in den §§ 20, 21 grundlegend neu geordnet worden. Das Gesetz nennt eine Reihe von Voraussetzungen, etwa für die Beschlussfassung, für „privilegierte bauliche Veränderungen“, für die Grenzen der Umgestaltung der Wohnanlage, aber auch für die Verteilung anfallender Kosten.

Das Seminar vermittelt einen grundlegenden Ein- und Überblick zu den jeweiligen Voraussetzungen von baulichen Veränderungen und den damit verbundenen Praxisproblemen. Anhand vielzähliger Beispiele und aktueller Rechtsprechung werden Grundlagen und praxistypische Fälle dargestellt.

PROGRAMM, INHALTE

  • Grundfragen zu baulichen Veränderungen (§ 20 WEG)

  • „Beschlusskompetenz“ und „Beschlusszwang“

  • Abgrenzung zu Erhaltungsmaßnahmen

  • privilegierte bauliche Veränderungen

  • Grenzen baulicher Veränderungen

  • Kostenverteilung (§ 21 WEG)

  • typische „Beschlussfehler“

  • Vorbereitung und Durchführung von „Baubeschlüssen“ durch die Verwaltung

DOZENT*IN

Barry Sankol
Richter am Amtsgericht und Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Langjährig erfahrener Referent und Fachautor.

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Richter am Amtsgericht und Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Langjährig erfahrener Referent und Fachautor.

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