Melderecht – Grundlagen
Der Bund hat ein neues einheitliches Melderecht in Deutschland eingeführt, das alle
Landesmeldegesetze abgelöst hat. Das Gesetz sieht u. a. vor, dass alle Prozesse des
Meldewesens unter Nutzung der eID aus dem neuen Personalausweis oder mit DeMail als E-Governmentservices ausgestattet werden können. Zudem ermöglicht auch
das E-Government-Gesetz den Einsatz des elektronischen Identitätskennzeichens
(eID) aus dem neuen Personalausweis / De-Mail für viele weitere Prozesse der Bürgerämter und schafft damit die notwendigen Arbeitserleichterungen für die Beschäftigten und mehr Bürger- und Kundenservice für die Verwaltungskunden.
Erfahren Sie in diesem Seminar alles Wissenswerte zum neuen, einheitlichen Melderecht.
Ziele, Vorstellung der wichtigsten Neuregelungen
Übermittlungssperren und bedingte Sperrvermerke
Elektronische Meldeprozesse
Peter Karl Klinger
ist Dipl.-Verwaltungswirt, Ltd. Städt. Direktor a. D., Lehrbeauftragter der Fernuniversität in Hagen und der Hochschule Rhein Waal (E-Government).
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