Zutritt zum Sondereigentum – Unter welchen Voraussetzungen setzt die Gemeinschaft ihre Rechte durch?
Das Wohnungs- und Teileigentum ist grundsätzlich für die Gemeinschaft und deren Verwaltung sowie für andere Sondereigentümer nicht zugänglich. Dennoch gibt es in der Praxis häufig Situationen, in denen ein Betretungsrecht erforderlich wird, sei es zur Wartung von Rauchwarnmeldern, zum Austausch von Heizkostenerfassungsgeräten oder zur Überprüfung baulicher Eingriffe in das gemeinschaftliche Eigentum, etwa bei der Ermittlung von Wasserschäden.
Dieses Seminar erläutert die rechtlichen Grundlagen für ein Betretungsrecht der Gemeinschaft bzw. ihrer Verwaltung und zeigt anhand praxisnaher Fallbeispiele die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen des Zutritts zu Sondereigentum – sowohl bei selbstgenutzten als auch bei vermieteten Einheiten.
Grundlagen zu den Rechtkreisen in einer GdWE Duldungspflichten von Sondereigentümern aus § 14 WEG
Duldungspflichten von Dritten nach § 15 WEG
Die „richtige“ Ankündigung von Maßnahmen
Praxisbeispiele (bspw. Wartung von Erfassungsgeräten, Wasserschaden)
Pflichtenprogramm der Verwaltung
Schadensersatzpflicht bei unberechtigter Zutrittsverweigerung
Prozessuale Besonderheiten
WEG- und Immobilien-Verwalter*innen, Sachbearbeiter*innen mit wohnungseigentumsrechtlichen Aufgabenfeldern, Quereinsteiger*innen.
Barry Sankol
Richter am Amtsgericht und Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Langjährig erfahrener Referent und Fachautor.
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