Vollstreckung von Bußgeldbescheiden
Der Erlass rechtskräftiger Bußgeldbescheide beendet oft das Bußgeldverfahren nicht, weil die Betroffenen und Nebenbeteiligten nicht zur freiwilligen Zahlung der Geldbuße bereit sind. Die Vollstreckung wird dadurch immer schwieriger, arbeitsintensiver und zeitaufwändiger.
Dieses Seminar gibt einen umfassenden Überblick über die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden und zeigt die besonderen Möglichkeiten auf, um diese rechtssicher, effizient und erfolgreich durchzuführen.
Verwaltungsbehörde – Vollstreckungsbehörde – Vollzugsbehörde
Rechtskraft als allgemeine Vollstreckungsvoraussetzung
Folgen von Zustellungsmängeln für die Vollstreckung
Verfahren bei unklaren Rechtsbehelfen
Mahnung und Vollstreckungsanordnung
Bewilligung von Zahlungsfristen und Teilzahlungen
Richtige Verrechnung von Teilzahlungen
Vollstreckungsaufschub bei Rechtsbehelfen
Beschleunigungsgrundsatz bei Geldbußen
Verwaltungsvollstreckung – Forderungs- und Mobiliarpfändung
Pfändungs- und Überweisungsverfügung, Drittschuldnererklärung, Pfändungsverbote
Vollstreckungsauftrag an Vollzugsbehörden zur Mobiliarpfändung
Maßnahmen bei Unauffindbarkeit des Vollstreckungsschuldners
Vollstreckung im Ausland (EU-Staaten und sonstiges Ausland)
Musteranträge auf Anordnung der Erzwingungshaft
Zahlungserleichterungen und Aufhebung der Erzwingungshaft
Aussetzung der Erzwingungshaft bei Zahlungsversprechen
Vollzug und Kosten der Erzwingungshaft
Gerichtliche Umwandlung der Geldbuße in Auflagen
Berechnung der Vollstreckungsverjährung
Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren
Geldbußen als nachrangige Insolvenzforderungen
Gebühren und Auslagen als Insolvenzforderungen
Vollstreckungsverbote im Insolvenzverfahren
Rückschlagsperre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Anfechtung von Zahlungen durch Insolvenzverwalter
Geldbußen vor und nach dem Eröffnungsbeschluss
Vollstreckungsverbote im Restschuldbefreiungsverfahren
Vorzeitige Versagung der Restschuldbefreiung
Vollstreckung nach Anordnung der Restschuldbefreiung
Vollstreckung in den Nachlass von Betroffenen
Raimund Wieser
ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.
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Raimund Wieser
ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.
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