Abwehr von Störungen in der Wohnungseigentümergemeinschaft – Voraussetzungen für eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung
Störungen im Wohnungseigentum können viele Formen annehmen – sei es die zweckwidrige Nutzung einer als „Laden“ ausgewiesenen Teileigentumseinheit als Arztpraxis, übermäßiger Lärm, oder das Abstellen von Gegenständen auf gemeinschaftlichem Eigentum. Sowohl Eigentümer als auch deren Mieter können als „Störer“ in Erscheinung treten.
Dieses praxisnahe Seminar bietet Ihnen anhand zahlreicher Fallbeispiele aus der gerichtlichen Praxis einen umfassenden Einblick in die vielfältigen Störungskonstellationen. Sie erfahren, welche Ansprüche auf Abwehr solcher Störungen bestehen und wie diese – und durch wen – gerichtlich durchgesetzt werden können.
Dabei wird sowohl die aktuelle Rechtsprechung beleuchtet als auch auf noch ungeklärte Rechtsfragen eingegangen.
Woraus können sich „Störungen“ in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ergeben?
Unterschied zwischen Verstößen gegen das Binnenrecht und sonstigen Störungen
Wie kann die GdWE die Grenzen der Nutzungsbefugnisse beeinflussen?
Welche Ansprüche bestehen gegen Störer?
Unterschiede zwischen Störungen von anderen Eigentümern und Dritten
Hat ein Mieter einer Wohnung eigene Ansprüche gegen die Eigentümer?
Rechtlichen Grenzen der Nutzung durch einen Mieter
Kann ein einzelner Eigentümer die Gemeinschaft zur „Störungsabwehr“ bewegen?
WEG- und Immobilien-Verwalter*innen, Sachbearbeiter*innen mit wohnungseigentumsrechtlichen Aufgabenfeldern, Quereinsteiger*innen.
Barry Sankol
Richter am Amtsgericht und Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Langjährig erfahrener Referent und Fachautor.
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