Angebotsaufklärung und Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote
Wie ist mit Änderungen des Bieters an Vergabeunterlagen, mit Unklarheiten und Widersprüchen in seinen Angebotserklärungen umzugehen? Was geschieht mit ungewöhnlich niedrigen Angebotspreisen? Sollen diese aufgeklärt oder das Angebot direkt ausgeschlossen werden?
Zu diesem Schwerpunktthema wird im Seminar die Vergaberechtslage dargestellt. Außerdem stellt der Dozent umfangreich die hierzu ergangene Rechtsprechung vor, die zunehmend bieterfreundlich betont: "Aufklärung geht im Zweifel vor einem Angebotsausschluss." Wo gibt es Möglichkeiten, wo sind aber auch Grenzen?
Das Seminar will darauf Antworten geben.
Wann sind Aufklärungsverhandlungen überhaupt möglich?
Keine Aufklärung bei Angebotsausschluss
Grundsatz BGH: Aufklärung geht vor Angebotsausschluss
Praxisbeispiele aus der Rechtsprechung
Praktische Tipps für die Aufklärungsverhandlung
Preisprüfung: Grundlagen und Prüfungszweck
Aufgreifschwelle: "ungewöhnlich niedrige Angebotspreise "
Aufklärungsfragen und Bewertungen
Praktische Beispielfälle aus der Rechtsprechung
Martin Krämer
ist ltd. städt. Rechtsdirektor, ehemaliger Leiter des Zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn; Mitherausgeber der Fachzeitschrift„ VergabeNavigator“ und Mitautor „Kommunales Vergabehandbuch Bau NRW“.
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