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Die LBO-Reform 2025: Aktuelle Änderungen der Landesbauordnung

Die Landesbauordnung befindet sich aktuell in einer Phase zahlreicher und bedeutender Änderungen. Im November 2023 ist bereits das Gesetz zur Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren – das u.a. die dezidierte Antragstellung aller benötigter Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen durch die Bauherrschaft vorsieht, in Kraft getreten. Bereits seit Februar 2023 ist eine Aufstockung um zwei Geschosse abstandsflächenneutral möglich, aber nur in bestimmten Situationen tatsächlich zulässig. Aktuell ist durch das „Gesetz für das schnellere Bauen“ eine umfassende „Reform“ der Landesbauordnung vorgesehen, die u.a. die bauordnungsrechtlichen Anforderungen beim Bauen im Bestand im Focus hat. Mit dem Inkrafttreten wird im Frühjahr 2025 gerechnet.

 

Ziel des Seminars ist es, die neuen Regelungen der Landesbauordnung ausführlich darzustellen, zu erläutern und zur praktischen Arbeit von Baurechtsbehörden und Architekten in Bezug zu setzen. In der ganztägigen Online-Veranstaltung besteht die Möglichkeit die praktische Umsetzung der Neuregelungen und die damit verbundenen Chancen und Risiken intensiv zu diskutieren und so gemeinsam zu praxistauglichen Lösungen zu kommen. In der Veranstaltung werden alle vorgesehenen Neuregelungen angesprochen

PROGRAMM, INHALTE

  • Rückblick auf die Änderungen 2023: Aufstockung – digitale Verfahren

  • Neue Legaldefinitionen wie z.B. die Geländeoberfläche, die Nutzungseinheit oder der Begriff „freistehend“

  • Abstandsflächen: Berücksichtigung der einseitigen Grenzbebauung im unbeplanten Innenbereich, Wandhöhe von Giebeln, Privilegierung von Aufsparrendämmung und Photovoltaik auf dem Dach, baugebietsbezogener Faktor von 0,2 für dörfliche Wohngebiete, Dachterrassen auf Grenzgaragen, Erneuerung von Gebäuden

  • Vorbeugender Brandschutz: Integration der LBOAVO in die LBO

  • Keine höheren Brandschutzanforderungen für Nutzungsänderungen

  • Anforderungen an die personelle Besetzung der Baurechtsbehörden

  • Verfahrensfreiheit für Nutzungsänderungen zu Wohnraum

  • Traditionelles Baugenehmigungsverfahren nur noch für Sonderbauten

  • Genehmigungsfiktion im vereinfachten Genehmigungsverfahren

  • Entfall des Widerspruchsverfahrens

  • Einführung einer Typengenehmigung

  • Unwirksamkeit örtlicher Bauvorschriften, die erneuerbare Energien behindern

ZIELGRUPPE

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Baurechtsbehörden und Bauämtern der Gemeinden sowie natürlich auch an die Entwurfsverfasser.

DOZENT*IN

Manfred Busch

ist Baudirektor und stellv. Referatsleiter im Referat Raumordnung, Baurecht und Denkmalschutz im Regierungspräsidium Karlsruhe. Er ist als Referent für Raumordnung, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht tätig, ist Mitautor der Kommentierung und Vorschriftensammlung „Das neue Baurecht in Baden-Württemberg“, des Kommentars der LBO und LBOAVO und des Fachbuchs „Abstandsflächenrecht in Baden-Württemberg“ (alle im Boorberg-Verlag).

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  • 07.10.2025
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ist Baudirektor und stellv. Referatsleiter im Referat Raumordnung, Baurecht und Denkmalschutz im Regierungspräsidium Karlsruhe. Er ist als Referent für Raumordnung, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht tätig, ist Mitautor der Kommentierung und Vorschriftensammlung „Das neue Baurecht in Baden-Württemberg“, des Kommentars der LBO und LBOAVO und des Fachbuchs „Abstandsflächenrecht in Baden-Württemberg“ (alle im Boorberg-Verlag).

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