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Keine StVO-Regel ohne Ausnahme - Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO

Die unteren Straßenverkehrsbehörden oder die nach Landesrecht bestimmten nachgeordneten Behörden können in bestimmten Einzelfällen oder für einzelne Antragsteller Ausnahmen erteilen. Doch wie ist diese „Kann“-Vorschrift richtig anzuwenden? Der sogenannte Ermessensgebrauch spielt dabei eine wesentliche Rolle. Die Anwendung dieser Vorschrift unterliegt dem Übermaßverbot und soll die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss ebenso gewahrt werden.

Wie in diesem Spannungsfeld eine ausgewogene und richtige Entscheidung getroffen werden kann, soll in diesem Seminar erarbeitet werden.

PROGRAMM, INHALTE

  • Inhaltliche Erläuterung der Rechtsgrund- lage der Ausnahmegenehmigung

  • Zuständigkeiten herausfinden, Erlasse und Verordnungen einsehen

  • Antragsverfahren und unterschiedliche Formen des Antrages besprechen

  • Wie werden Antragsfristen (von der An- tragstellung bis zum Bescheid) behandelt

  • Ermessen erkennen und richtig anwenden

  • Ausführliche Behandlung und ergebnis- orientierte Diskussion von Ausnahme- tatbeständen

  • Erteilung eines Bescheids

  • Auflagen und Bedingungen, Widerrufs- vorbehalt

  • Gebühren

  • Besprechung von Problemfällen

DOZENT*IN

Dr. Sebastian Roll

hat in Freiburg Rechtswissenschaft studiert. Er ist Rechtsanwalt und u.a. Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er verfügt über praktische Erfahrung im Fahrerlaubnis- und Straßenverkehrsrecht. Seit 2003 ist er als Dozent bei der VWA Freiburg tätig.

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