Obdachlosenrecht
Die Zahl der Obdachlosen steigt seit einigen Jahren stetig an und immer mehr obdachlose
Menschen verlangen von den Gemeinden, mit Wohnungen versorgt zu werden.
Hinzu kommen vermehrt Unionsbürger aus dem Balkan, die von ihrem Freizügigkeitsrecht
Gebrauch machen und ihre Unterbringung beantragen. Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
(FlüAG) ist jede Gemeinde verpflichtet, die ihr zugeteilten Flüchtlinge unterzubringen. Diese Vielzahl an Menschen mit Wohnraum zu versorgen, ist eine große Herausforderung, die zahlreiche kommunal- und ordnungsrechtliche Fragestellungen aufwirft.
Dieses Seminar erläutert ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
unter Berücksichtigung der Anschlussunterbringung von Geflüchteten.
Gründe für die Zunahme der Zahl der Obdachlosen
Maßnahmen und Ideen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
Unterbringung der Flüchtlinge nach FlüAG/DVO FlüAG
Obdachlosenunterbringung
Grundsätze des Obdachlosenrechts
Abgrenzung freiwillige/unfreiwillige Obdachlosigkeit
Vorrang der Selbsthilfe
Unterbringungspflicht von Unionsbürgern und Rückreiseoptionen
Beschlagnahme- und Wiedereinweisungsverfügung
Regelung des Benutzungsverhältnisses
Auswahl/Festlegung der Einrichtungen als Notunterkünfte
Widmung/Rechtscharakter der Unterkünfte
Anforderungen an den Erlass einer Benutzungssatzung
Erläuterung Satzungsmuster
Kalkulation der Gebühren
Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft
Einweisungsverfügung
Befristung
Tierhaltung
Besuchsrecht
Rechtsschutz und Sanktionsmöglichkeiten
Unterbringungsfähig und -willigkeit
Umsetzungs- und Räumungsverfügung
Infektionsschutz und Hygienepläne
Wege aus der Obdachlosigkeit
Uwe Ehrhardt
ist Stadtverwaltungsdirektor, Fachbereichsleiter der Stadt Emmendingen. Er ist langjähriger Referent in dem Bereich Polizei- und Ordnungsrecht.
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Uwe Ehrhardt
ist Stadtverwaltungsdirektor, Fachbereichsleiter der Stadt Emmendingen. Er ist langjähriger Referent in dem Bereich Polizei- und Ordnungsrecht.
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