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Schriftform vs. Textform im Gewerbemietrecht: Neue Regeln, alte Risiken

Bislang mussten Gewerbemietverträge in schriftlicher Form abgeschlossen werden, sofern sie für eine Laufzeit von mehr als einem Jahr galten.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 entfällt die gesetzliche Schriftformpflicht für neu abgeschlossene oder geänderte Gewerberaummietverträge. Künftig genügt die Textform, die eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger ermöglicht, sofern der Verfasser erkennbar ist.

Das Seminar beleuchtet die Auswirkungen dieser Neuregelung, zeigt auf, welche Fallstricke weiterhin bestehen, und gibt praxisnahe Hinweise, worauf Vermieter und Mieter künftig achten sollten.

PROGRAMM, INHALTE

  • Gesetzliche Ausgangslage §§ 578 iVm 550 BGB und deren Zweck

  • Definition Schriftform und Textform

  • Der Übergang von der Schriftform zur Textform

  • Bisherige inhaltliche und formelle Probleme

  • Was wird mit der Textform in Zukunft zu beachten sein?

 

DOZENT*IN

Nico Bergerhoff

ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Mit seiner Immobilienkanzlei in Freiburg berät und vertritt er seine Mandanten fachkundig zu sämtlichen rechtlichen Fragen rund um die Immobilie.

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ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Mit seiner Immobilienkanzlei in Freiburg berät und vertritt er seine Mandanten fachkundig zu sämtlichen rechtlichen Fragen rund um die Immobilie.

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