BETRIEBSWIRT*IN (VWA)

Das Studium für neue Karrierechancen – JETZT 100 % online möglich!

#ichschaffedas

Betriebswirtschaftslehre (BWL) zählt zu den beliebtesten Studienfächern in Deutschland. Kein Wunder, schließlich sind Betriebswirt*innen in allen Branchen und Bereichen kontinuierlich gefragt. Mit ihren betriebswirtschaftlichen Kenntnissen können sie flexibel in der Führung, Steuerung und Organisation jedes Unternehmens eingesetzt werden. Durch ihr fachübergreifendes Wissen können Betriebswirte unternehmerische Strategien im Zusammenhang erfassen, planen und umsetzen.

Bei der VWA können Sie berufsbegleitend BWL studieren und mit dem Wirtschaftsdiplom Betriebswirt*in (VWA) abschließen – sogar ohne Abitur!

Im Anschluss oder parallel zum Studium können Sie außerdem den akademischen Titel Bachelor of Arts (B.A.) erreichen. Und all dies ist ab sofort 100 % online möglich!

Berufsbegleitend & praxisorientiert studieren: Wählen Sie Ihr Studienmodell!

Das in der Wirtschaft anerkannte und sehr geschätzte Studium zum/zur Betriebswirt*in (VWA) findet an zwei Abenden pro Woche statt. Sie können bei der Teilnahme zwischen zwei Modellen wählen.

Modell 1: 50 % ONLINE

Bei dieser Variante werden 50 % der Lehrveranstaltungen live online übertragen, bei der anderen Hälfte sind Sie am gewählten Studienort persönlich anwesend. Das bedeutet, dass Vorlesungen zum einen Themengebiet live und interaktiv im virtuellen Hörsaal am heimischen Computer, Laptop oder Smartphone stattfinden. Andere Themen erarbeiten Sie sich gemeinsam mit Dozent*innen und Ihren Mitstudierenden vor Ort, wo Sie sich persönlich austauschen, Kontakte knüpfen und Lerngruppen bilden können.

Diese Mischung aus Präsenz- und Online-Studium vereint das Beste aus beiden Studienkonzepten und erleichtert Studierenden das Lernen und Dranbleiben gleichermaßen!

Modell 2: 100 % ONLINE 

Wenn Sie örtlich komplett flexibel bleiben möchten, können Sie auch ausschließlich ONLINE an all unseren Vorlesungen teilnehmen. Diese werden live und interaktiv übertragen, so dass Sie stets die direkte Kontaktmöglichkeit zu Ihren Lehrkräften und Mitstudierenden haben. Mit dieser Option ermöglichen wir Ihnen eine wohnortsunabhängige Teilnahme an unserem Studium.

Welche Studienform  Sie auch wählen: Mit dieser betriebswirtschaftlichen Weiterbildung gehen Sie den nächsten Schritt auf Ihrer Karriereleiter und beweisen Willensstärke und Durchhaltevermögen: Eigenschaften, die in der beruflichen Praxis mindestens ebenso gefragt sind wie das angeeignete theoretische Wissen. Nach erfolgreichem Abschluss als Betriebswirt*in (VWA) empfehlen Sie sich für anspruchsvolle Fachaufgaben und/oder Führungsfunktionen in allen Wirtschaftszweigen.

*Bei Anmeldung bis 30.06. reduziert sich die Einschreibegebühr um 100 Euro!

 

Als Betriebswirt*in (VWA) zum Bachelor of Arts (B.A.)

Im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ist der Abschluss Betriebswirt*in (VWA) als erste nicht-formale Qualifikation mit Niveau 6 eingestuft worden!
Der Abschluss als Betriebswirt*in (VWA) gilt demnach zusammen mit der abge­schlossenen Berufsausbildung als Hochschulzugangsberechtigung. Bei einem anschließenden wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudium werden Leistungen aus dem VWA-Studium ggf. bis zur maximalen hochschulrechtlichen Obergrenze angerechnet.

Mehr zum DQR und der Einstufung des Abschlusses finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Der Betriebswirt*in (VWA) ebnet Ihnen also auch den Weg zum akademischen Bachelorgrad.

Wenn Sie Ihr VWA-Wirtschaftsdiplom mit einem internationalen, akademischen Hochschulabschluss krönen möchten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit dazu im Hause: An der VWA Business School können Sie parallel zu Ihrem VWA-Studium oder aber im Anschluss daran den akademischen Grad Bachelor of Arts (B.A.) mit den Schwerpunkten General Management oder Digital Leadership erwerben.

Erfahren Sie mehr: Bachelor of Arts

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Ablauf

Das Studium ist auf eine Dauer von 3 Jahren (6 Semester) ausgelegt, in denen 900 Pflichtstunden zu absolvieren sind. Die Vorlesungen finden an zwei Abenden pro Woche statt  und vertiefen Ihre im Beruf erworbenen Erfahrungen durch wissenschaftliche Kenntnisse in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Rechtslehre. Die Studieninhalte sind auf universitärem Niveau aufgebaut und zugleich von Praktikern für die Praxis konzipiert.

Für eine optimale Flexibilität übertragen wir die Lehrveranstaltungen live online. Sie entscheiden, ob Sie  zu 100 % online studieren möchten oder lieber 50 % der Vorlesungen vor Ort besuchen. Im Rahmen der Präsenz-Veranstaltungen bieten wir den Teilnehmenden die wertvolle Möglichkeit der gemeinsamen Lernerfahrung am Studienort. Hier erarbeiten sie sich die Themen gemeinsam mit den Dozent*innen und ihren Mitstudierenden vor Ort, können Kontakte knüpfen, sich persönlich austauschen und Lerngruppen bilden.

Ab dem ersten Semester finden schriftliche (Online-) Klausuren statt (in BWL, VWL, Recht). Mindestens 12 von insgesamt 22 Klausuren müssen bis zur Diplomprüfung erfolgreich absolviert werden.

Das Studium schließt nach mit dem Wirtschaftsdiplom Betriebswirt*in (VWA) ab.

Zielsetzung

Durch ihr fachübergreifendes, praxisnahes Wissen können Sie gesamtunternehmerische Strategien im Zusammenhang erfassen, planen und umsetzen.  Als Führungskräfte eines Unternehmens sind ihre Qualitäten in der Personalführung gefragt, sie können Budgetverantwortung tragen und erfüllen alle Voraussetzungen um verantwortungsvolle Positionen zu übernehmen.

Themen
Allgemeine Veranstaltungen
  • Mathematik I und Mathematik II
  • Statistik I und Statistik II
  • Lernmethodik / Studium als Projekt
Volkswirtschaftslehre
  • Volkswirtschaftliche Grundlagen
  • Mikroökonomik
  • Makroökonomik
  • Grundlagen der Wirtschaftspolitik
  • Geldtheorie und Geld­politik I und II
  • Währungstheorie und -politik
  • Internationaler Handel
  • Ordnungs- und Wettbewerbspolitik
  • Sozialpolitik: Alterssicherung und Gesundheit
  • Sozialpolitik: Arbeitsmarkt und Grundsicherung
  • Realausgaben des Staates
  • Finanzwissenschaftliche Steuerlehre
  • Staatsverschuldung, Konjunktur- und Wachstum
Betriebswirtschaftslehre
  • Betriebswirtschaftslehre: Einführung
  • Buchführung
  • Produktions- und Kostentheorie
  • Externes Rechnungswesen: Abschluss nach HGB
  • Internes Rechnungswesen: Kosten- und Leistungsrechnung
  • Informationswirtschaft
  • Steuern im Betrieb
  • Moderne Fertigungs- und Logistikkonzepte
  • Controlling
  • Strategische Unternehmensführung
  • Marketing
  • Finanzierung
  • Investition
  • Personalwesen
  • Organisation
  • Internationale Rechnungslegung
  • Bilanzanalyse
Rechtslehre
  • Grundzüge des Rechts
  • Bürgerliches Recht I und Bürgerliches Recht II
  • Schuldrecht I und Schuldrecht II
  • Sachenrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Prozess- und Insolvenzrecht
  • Erbrecht
  • Wirtschafts- und Internetrecht
  • Arbeitsrecht

Die genauen Vorlesungen und Termine erfahren Sie unserem Vorlesungsverzeichnis, das halbjährlich neu erscheint.

Dozenten

Als Dozenten lehren Wirtschaftsexperten, Hochschulprofessoren und erfahrene Praktiker.

Studiengebühren

Die Hörergebühren betragen für den Studiengang Betriebswirt*in (VWA) mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2024/25

  • 125,– € pro Monat bzw. 750 ,-€ pro Semester
  • Einschreibegebühr bei Neuanmeldung zur Zeit 150,– € (FRÜHBUCHERRABATT: Bei Anmeldungen bis zum 30.06. eines Jahres werden nur 50,– € fällig)
  • Wiederholungssemester für VWA-Diplom-Inhaber 250,– € pro Semester
  • Prüfungsgebühren betragen 475,– €.

 

Rücktritt

Ein Rücktritt muss gegenüber der Akademie schriftlich erklärt werden. Erfolgt dieser bis zu vier Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,– Euro erhoben. Geht die Mitteilung über einen Rücktritt später bei der Akademie ein, wird die Einschreibegebühr in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Das Studium ist jeweils zum Ende eines Monats kündbar.

Bei Rücktritt während des 1. Semesters wird die volle Einschreibegebühr zzgl. der individuellen Gebühren zum letzten Vorlesungsmonat fällig.

Bei Rücktritt während des Studiums (ab 2. Semester) erfolgt eine individuelle Gebührenabrechnung zum letzten Vorlesungsmonat.

Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Ankündigung bleibt der Anspruch auf die volle Studiengebühr des Semesters bestehen.

Informationsveranstaltungen

Online-Infoabende

18 Uhr: Betriebswirt*in (VWA)
19 Uhr: Bachelor of Arts (B.A.)

Mi., 29.01.2025
Mo., 17.02.2025
Mi., 26.03.2025
Mo., 28.04.2025
Mi., 21.05.2025
Mi., 25.06.2025
Do., 24.07.2025

Unsere ONLINE- Informationsveranstaltungen werden live über Webex gestreamt. Sie können mit nur einem Klick auf den entsprechenden Termin daran teilnehmen – kostenlos und unverbindlich.

Klausuren & Diplomprüfung

Zur persönlichen Leistungskontrolle finden im Rahmen des Studium ab dem 1. Semester schriftliche Studienklausuren statt.

Es sind insgesamt 120 Leistungspunkte (LP) im Studium zu erwerben.

Davon sollen erworben werden:

Studienbegleitend: 60 LP (= 50 %)
Abschlussexamen: 60 LP (= 50 %)

Für die Studierenden ist es von Vorteil, wenn sie während ihres Studiums die Chance wahrnehmen, möglichst viele Lei­­­­­­­­­­­­stungsnachweise am Studienort zu erwerben.

Für alle Klausuren ist eine Bearbeitungszeit von 90 min vorgesehen. Die Bewertung erfolgt anhand der Notenskala der Prüfungsordnung, also von 1 (sehr gut) bis Note 6 (ungenügend), wobei Zwischennoten im Abstand von jeweils einem Zehntel (0,1) möglich sind. Eine Bewertung ab der Note 4,5 genügt nicht mehr für das Bestehen der Klausur.

Diplomprüfung:

Die Diplomprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Die Prüfungsfächer des schriftlichen und mündlichen Teils sind:

  • Betriebswirtschaftslehre
    Schriftlich: Klausur 4 Std. (18 LP) + Mündlich: 10 – 15 Min. (6 LP)
  • Volkswirtschaftslehre
    Schriftlich: Klausur 3 Std. (9 LP) + Mündlich: 10 – 15 Min. (6 LP)
  • Rechtswissenschaft
    schriftlich: Klausur 3 Std. (9 LP) + Mündlich: 10 – 15 Min. (6 LP)

Im Rahmen der mündlichen Prüfung ist zusätzlich ein freier Vortrag von 10 Minuten (6 LP)  in einem der o. g. Fächer zu halten.

Für das Abschlussexamen erhalten Sie insgesamt gesamt 60 Leistungspunkte.

Zulassungsvoraussetzung

Zum Studium Betriebswirt*in (VWA) kann zugelassen werden, wer einer der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

(1) Zum Studium wird zugelassen, soweit Studienplätze verfügbar sind, wer
– die beruflichen Zulassungsvoraussetzungen gemäß Abs. 2 oder ersatzweise Abs. 4 erfüllt,
– bisher nicht in einem entsprechenden Studiengang einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie endgültig gescheitert ist.

(2) Als Nachweis der beruflichen Zulassungsvoraussetzung gilt

1. Die Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf mit einer mehr als zweijährigen Regelausbildungszeit oder eine staatlich anerkannte Fachprüfung auf einem Berufsgebiet sowie eine danach liegende mindestens einjährige und noch andauernde kaufmännische Tätigkeit,

2. eine Fortbildungsprüfung zum Fachkaufmann, -kauffrau  oder Fachwirt*in und eine danach noch andauernde kaufmännische Tätigkeit,

3. ein abgeschlossenes Hochschul- oder Berufsakademie-Studium und eine danach liegende mindestens einjährige und noch andauernde Tätigkeit, zu deren Ausübung wirtschaftliche Kenntnisse erforderlich sind,

4. die allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife und eine danach mindestens einjährige berufliche Tätigkeit (bereits nach dem 1. Ausbildungsjahr möglich)

5. eine Fortbildungsprüfung zum Industrie- bzw. Handwerksmeister*in oder staatlich geprüften Techniker*in und eine danach liegende mindestens einjährige und noch andauernde Tätigkeit, zu deren Ausübung überwiegend wirtschaftliche Kenntnisse erforderlich sind,

6. bei im öffentlichen Dienst Tätigen eine den Ziffern 1-4 entsprechende Berufsausbildung und eine mindestens einjährige und noch andauernde Tätigkeit, bei der überwiegend wirtschaftliche Kenntnisse vorausgesetzt werden.

(3) Über den Antrag auf Zulassung entscheidet der Studienleiter.

(4) Für Bewerber*innen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne von Abs. 2 nachweisen, kann der Studienleiter die berufliche Zulassungsvoraussetzung im Einzelfall auch aufgrund ihrer Vorbildung oder ihres beruflichen Werdegangs feststellen. In diesem Fall kann die Zulassung auch vorläufig erteilt werden. Für die spätere Zulassung können Mindestbedingungen an die in den ersten Semestern zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen gestellt werden.

Über Ausnahmefälle, in denen die obigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, entscheidet der Studienleiter der Akademie.

Studienbeginn Studienorte
  • Freiburg
    September 2025
  • Offenburg
    September 2025
  • ODER: 100 % online!
    September 2025

2 Abende pro Woche: Mo + Mi, jeweils 18:30 – 21:45 Uhr

 

DQR-Einstufung

Im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ist der Abschluss Betriebswirt*in (VWA) als erste nicht-formale Qualifikation mit Niveau 6 eingestuft worden.
Der Abschluss gilt demnach zusammen mit der abge­schlossenen Berufsausbildung als Hochschulzugangsberechtigung.

Mehr zum DQR und der Einstufung des Abschlusses finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Anrechnungsmöglichkeiten

Sie haben schon einen oder mehrere berufsqualifizierende Abschlüsse erlangt, Fortbildungen im kaufmännischen Bereich absolviert oder haben bereits ein Studium hinter sich?

Lassen Sie Ihre beruflichen und /oder akademischen Leistungen von uns auf Anrechnung prüfen und sichern Sie sich dadurch besonders günstige Konditionen und verkürzte Studienzeiten.

Bei einem an den Abschluss Betriebswirt*in (VWA) anschließenden wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudium werden Leistungen aus dem VWA-Studium ggf. bis zur maximalen hochschulrechtlichen Obergrenze angerechnet.

Gerne beraten wir Sie!

Fördermöglichkeiten

Der Studiengang  Betriebswirt*in (VWA) kann wie folgt gefördert werden:

1. Steuerlich
Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind nach aktueller Gesetzeslage als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 6.000,00 Euro abzugsfähig. Ist einer Berufsausbildung oder einem Studium eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen, liegen dagegen unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten oder Betriebsausgaben vor, wenn die Aufwendungen (Studiengebühren, Fahrtkosten, usw.) im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Des Weiteren liegen Werbungskosten vor, wenn die Berufsausbildung oder das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsverhältnisses) stattfindet.

Weitere Informationen kann Ihnen ein Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt geben.

2. Weiterbildungsstipendium
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dem Weiterbildungsstipendium junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Gefördert werden junge Fachkräfte, die einen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten dualen Ausbildungsberuf bestanden haben, jünger als 25 Jahre sind, weniger als drei Jahre Berufspraxis besitzen und besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf (z. B. Berufsabschlussprüfung besser als „gut“) nachweisen können. Die Stipendien für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen umfassen Zuschüsse von bis zu 2.000,– € jährlich über drei Jahre hinweg. Der Eigenanteil beträgt 10 %, höchstens 200,– € pro Jahr.

Für Förderanträge und Beratung ist die Stelle zuständig, vor der die Berufsabschlussprüfung abgelegt wurde (i. d. R. die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer).

Weitere Informationen unter www.sbb-stipendien.de.

Infoveranstaltungen

  • einem Studium, das in Wirtschaft und Verwaltung höchste Anerkennung genießt
  • akademischen Inhalten - von erfahrenen Dozentinnen und Dozenten für die Praxis konzipiert
  • Online-Vorlesungen, die eine ortsunabhängige Teilnahme ermöglichen
  • der Option, ergänzend den Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) zu erlangen
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