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Anordnungen nach dem JuSchG

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist ein zentrales Instrument zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren und Risiken.

 

In diesem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die relevanten Bestimmungen des JuSchG und die daraus resultierenden Handlungsmöglichkeiten. Erfahren Sie, wie Anordnungen nach dem JuSchG rechtssicher und wirkungsvoll umgesetzt werden können und welche Maßnahmen notwendig sind, um den Jugendschutz nachhaltig zu gewährleisten.

 

Praxisnahe Fallbeispiele und rechtliche Hintergrundinformationen unterstützen Sie dabei, den Jugendschutz aktiv und verantwortungsvoll zu gestalten.

PROGRAMM, INHALTE

  • Übersicht über die einschlägigen Regelungen

  • Einschränkungen von Grundrechten

  • Abgrenzung zwischen JuSchG und DVO PolG

  • Arten von Anordnungen

  • Beugemittel

  • Adressaten der Anordnungen

  • Kinder und Jugendliche

  • Eltern und Alleinerziehende

  • Veranstalter und Gewerbetreibender

  • Rechtlicher Gehalt der Anordnungen

  • Anforderung der Bestimmtheit der Anordnung

  • Mündliche Anordnung und schriftliche Bestätigung (Rechtsklarheit)

  • Begründungspflichten

  • Rechtsbehelfsbelehrung

  • Formfreiheit

  • Sichere Bekanntgabe (Eltern)

DOZENT*IN

Jan Philipp Faehrmann, M.A.

ist Dipl.-Ver­waltungswirt (FH), Verwaltungsrat und spezia­lisiert auf Verfahrens- und IT-Recht. Er ist seit 30 Jahren im öffentlichen Dienst tä­tig und Autor mehrerer Fachbücher.

HYBRID-SEMINAR
(Teilnahme in Präsenz oder als Live Web-Seminar möglich)

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  • 21.05.2025
    2025-54062F
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Jan Philipp Faehrmann, M.A.

ist Dipl.-Ver­waltungswirt (FH), Verwaltungsrat und spezia­lisiert auf Verfahrens- und IT-Recht. Er ist seit 30 Jahren im öffentlichen Dienst tä­tig und Autor mehrerer Fachbücher.

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