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Bestattungsrecht und Nachlasssicherung

Immer häufiger sind Kommunen mit Sterbefällen konfrontiert, in denen keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden sind oder sich diese weigern, die Bestattung durchzuführen. Sowohl bei der Nachlasssicherung wie auch bei der Durchsetzung oder Durchführung von Bestattungen sind einige Punkte zu beachten, um sich nicht dem Risiko von Schadensersatzforderungen auszusetzen oder auf den Kostenersatz verzichten zu müssen. Gleichzeitig herrscht gerade bei diesem Themenfeld immer ein Zeitdruck, der dazu führen kann, dass vermeidbare Fehler geschehen.

In diesem Seminar werden die wichtigsten Handlungsschritte erläutert und rechtlich begründet, um auch unter zeitlichem Druck rechtssicher agieren und argumentieren zu können.

PROGRAMM, INHALTE

  • Bestattungspflicht (§ 30 Abs. 1 S. 1 BestattG), Bestattungspflichtige (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 BestattG)

  • Aufgaben der Ortspolizeibehörden im Zusammenhang mit einem Sterbefall

  • Maßnahmen der Nachlasssicherung

  • Grundsätzliche Veranlassung der Bestattung durch die Gemeinde als Ortspolizeibehörde

  • Ermittlung von bestattungspflichtigen Angehörigen

  • Vollstreckung der Bestattungspflicht im Wege der Ersatzvornahme

DOZENT*IN

Uwe Ehrhardt
ist Stadtoberverwaltungsrat und Fachbereichsleiter der Stadt Emmendingen. Zuvor war er als Leiter des Standesamtes der Stadt Emmendingen tätig. Er ist langjähriger Referent im Bereich Polizei- und Ordnungsrecht.     
    

 

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