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Das Reisekostenrecht für den öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg

Das neue Reisekostenrecht für den öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg wird mit der Neufassung des Landesreisekostengesetzes Baden-Württemberg ab 2022 in wesentlichen Punkten geändert. Dadurch soll der gesamte Prozess der verwaltungsmäßigen Abwicklung von Dienstreisen, das heißt die Beantragung der Reise, die Genehmigung durch die oder den Vorgesetzten, die Abrechnung und die Bearbeitung des Erstattungsantrags für alle am Prozess beteiligten Personen spürbar erleichtert werden. Ziel dieses Seminars ist die anschauliche Vermittlung der neuen Rechtsgrundlagen, um eine korrekte Reisekostenabrechnung erstellen zu können. Ebenso wird den Seminarteilnehmer/innen die Möglichkeit gegeben, Fragen aus der Praxis gemeinsam mit dem Dozenten zu erörtern.

PROGRAMM, INHALTE

  • Erstattung von Fahrt- und Flugkosten

  • Wegstreckenentschädigung

  • Tagegeld und Übernachtungsgeld

  • Auslandsdienstreisen

  • zahlreiche Beispiele, Ihre Fragen u.v.m.

DOZENT*IN

Karin Paulwitz,

Ministerium für Finanzen Baden-Württrmberg, Stuttgart.

HYBRID-SEMINAR
(Teilnahme in Präsenz oder als Live Web-Seminar möglich)

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  • 19.05.2025
    2025-52680F
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