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Die neuen Formulare zur Vollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen

Für die Vollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen gab es bisher bereits Verordnungen, die zwingend die Verwendung amtlicher Formulare vorsahen.

 

Das Seminar bietet einen umfassenden Überblick über die neuen Formulare, die ab dem 1. September 2024 gelten und bis zum 30. September 2025 genutzt werden können. Diese Formulare wurden 2023 zusammengefasst und 2024 nochmals überarbeitet, um Layout, Inhalt, Struktur und Systematik zu optimieren.

 

Die Neuerungen betreffen auch Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Forderungen. Es wird empfohlen, die neuen Formulare zeitnah zu verwenden, da sie inhaltliche Fehler und Auslassungen beseitigen und die Bearbeitung vereinfachen. Machen Sie sich frühzeitig mit den neuen Formularen vertraut und profitieren Sie von einer effizienteren Abwicklung Ihrer Vollstreckungsverfahren.

PROGRAMM, INHALTE

  • Einordnung in den gesamten Bereich der Vollstreckung

  • Vorstellung der neuesten Formulare

  • Praktische Arbeit während der Übergangszeit

  • Ausfüllhinweise und Vorschläge für die praktische Handhabung der Formulare zum

  • Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher einschließlich der Vermögensauskunft

  • Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

  • Antrag auf Erlass eines Pfändungs -und Überweisungsbeschlusses bei gewöhnlichen Geldforderungen, Unterhaltsforderungen, Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung

  • Antragstellung elektronisch, in Papierform, oder beides

  • Einsatz der Formulare im Bereich der Verwaltungsvollstreckung

  • Diskussion und Erfahrungsaustausch

ZIELGRUPPE

Mitarbeiter*innen von Städten, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts, weiteren Instituten und Einrichtungen, die mit der zwangsweisen Durchsetzung privatrechtlicher Geldforderungen befasst sind, Inkassodienstleistern und Anwaltskanzleien.

DOZENT*IN

Peter Rothfuss
ist Dipl. jur. und Stadtrechts- direktor a.D., war langjähriger Leiter der zen­tralen Beitreibungsabteilung der Landeshaupt­stadt Stuttgart. Er berät und betreut öffentlich-rechtliche Kör­perschaften, ist Autor mehrerer Sachbücher und nimmt verschiedene Lehraufgaben in der
Fortbildung wahr.

 

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Peter Rothfuss
ist Dipl. jur. und Stadtrechts- direktor a.D., war langjähriger Leiter der zen­tralen Beitreibungsabteilung der Landeshaupt­stadt Stuttgart. Er berät und betreut öffentlich-rechtliche Kör­perschaften, ist Autor mehrerer Sachbücher und nimmt verschiedene Lehraufgaben in der
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