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Gesetzlicher Jugendschutz in Verkaufsstätten, Gaststätten und Spielhallen

Der gesetzliche Jugendschutz erfordert umfassende Kenntnisse der rechtlichen Vorgaben und eine sorgfältige Umsetzung in der Praxis. Im Seminar erhalten Sie praxisnahe Lösungen und das notwendige Fachwissen, um den gesetzlichen Jugendschutz effektiv durchzusetzen und Bußgeldverfahren rechtskonform zu gestalten.

 

Im Mittelpunkt stehen die jugendschutzrechtlichen Bußgeldvorschriften und deren Anwendung in der Praxis. Behandelt wird auch, wie die beharrliche Wiederholung von Verstößen zur Straftat werden kann. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Durchführung gemeinsamer Jugendschutzkontrollen mit der Polizei, einschließlich der rechtlichen Zulässigkeit von Testkäufen durch Jugendliche. Die gerichtssichere Dokumentation dieser Kontrollen und Testkäufe sowie die Durchführung von Zeugenvernehmungen werden praxisnah vermittelt.

Teilnehmende erfahren, wie Bußgeldbescheide gegen Veranstaltende, juristische Personen, Gewerbetreibende und deren Mitarbeitende rechtssicher erstellt werden. Die Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen wird als Auffangtatbestand beleuchtet, ebenso wie die Zumessung von Geldbußen gemäß Bußgeldkatalog. Darüber hinaus wird die Vertretung der Behörde vor dem Amtsgericht thematisiert, ebenso wie die Pflicht zur Mitteilung an das Gewerbezentralregister und die Ausländerbehörde.

PROGRAMM, INHALTE

  • Jugendschutzrechtliche Bußgeldvorschriften, beharrliche Wiederholung als Straftat

  • Gemeinsame Jugendschutzkontrollen mit der Polizei, Zulässigkeit von Testkäufen durch Jugendliche

  • Gerichtssichere Dokumentation von Kontrollen und Testkäufen, Zeugenvernehmung

  • Bußgeldbescheide gegen Veranstaltende, juristische Personen,

  • Gewerbetreibende und ihre Mitarbeitenden

  • Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen als Auffangtatbestand

  • Zumessung der Geldbuße, Bußgeldkatalog, Vertretung der Behörde vor dem Amtsgericht

  • Pflichtmitteilung an das Gewerbezentralregister und die Ausländerbehörde

DOZENT*IN

Raimund Wieser

ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.

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Raimund Wieser

ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.

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