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Ordnungswidrigkeitenrecht - Vertiefung: Rechtsbehelfe im Bußgeldverfahren

Der Einspruch weicht als besonderer Rechtsbehelf des Bußgeldverfahren stark vom Widerspruchsverfahren ab. Die gesetzlichen Regelungen sind rudimentär. Dieses Seminar vertieft Ihre Kenntnisse im Umgang mit Einsprüchen. Dabei werden zunächst alle Formen des Einspruchs behandelt, insbesondere in elektronischer Weise. Anschließend werden alle Stationen des Zwischenverfahrens der Verwaltungsbehörde und die Zusammenhänge mit dem gerichtlichen Bußgeldverfahren besprochen.

 

Für die Teilnahme sind Grundkenntnisse im Ordnungswidrigkeitenrecht und Bußgeldverfahren hilfreich, aber keine Voraussetzung.

PROGRAMM, INHALTE

  • Einspruch als Rechtsbehelf

  • Einspruchsberechtigte Personen

  • Verteidigende, Erziehungsberechtigte, Betreuer, Beauftragte

  • Ersetzendes Scannen schriftlicher Rechtsbehelfe

  • Papierdokumente und zugelassene elektronische Formen

  • Einspruch zu Protokoll der Verwaltungsbehörde

  • Telefonischer Einspruch durch mündlich beauftragte Personen

 

  • Bearbeitung unzulässiger Einsprüche

  • Verwerfungsbescheid

  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit

  • Bewilligung und Versagungsbescheid

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • Abhilfeverfahren und gerichtliche Entscheidung

  • Vollstreckungsaufschub

 

  • Bearbeitung zulässiger Einsprüche

  • Weiter geltende Unschuldsvermutung

  • Beweislast der Verwaltungsbehörde

  • Auswertung von Einspruchsbegründungen

  • Anträge auf Akteneinsicht und Beweisanträge

  • Notwendigkeit von Nachermittlungen

  • Nochmalige Anhörung des oder der Betroffenen

  • Drohende Verfolgungsverjährung

  • Beschleunigung des Zwischenverfahrens

 

  • Zurücknahme des Einspruchs

  • Formen der Rücknahmeerklärung

  • Eingeschränkte Rücknahmebefugnis von Verteidigenden und Erziehungsberechtigten

 

  • Zurücknahme von Bußgeldbescheiden

  • Ersetzung durch einen neuen Bußgeldbescheid

  • Übergang in das Verwarnungsverfahren

  • Einstellung des Bußgeldverfahrens

  • Kostenentscheidung und Kostenfestsetzung (Anwaltskosten)

  • Gebühren und Auslagen von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen

  • Maßstab der Billigkeit verlangter Gebühren

  • Vergleichsberechnung der Verwaltungsbehörde

 

  • Aktenübersendung an die Staatsanwaltschaft

  • Übergabedokument an die Staatsanwaltschaft

  • Begründung der Abgabeverfügung

  • Anregungen für das gerichtliche Bußgeldverfahren

  • Elektronischer Rechtsverkehr mit der Staatsanwaltschaft

 

  • Zwischenverfahren der Staatsanwaltschaft

  • Prüfungspflicht der Staatsanwaltschaft

  • Vorlage an das Amtsgericht

 

  • Gerichtliches Bußgeldverfahren

  • Unterbrechung der Verfolgungsverjährung

  • Gerichtliche Prüfung der Entscheidungseignung

  • Gelegenheit zur Stellungnahme vor der Hauptverhandlung

  • Weisungen des Amtsgerichts an die Verwaltungsbehörde zu Nachermittlungen

  • Zurückverweisung zu Nachermittlungen und endgültige Rückgabe durch das Amtsgericht

  • Teilnahme der Verwaltungsbehörde an der Hauptverhandlung des Amtsgerichts

  • Gefahr gerichtlicher Einstellungen

  • Möglichkeit von Rechtsbehelfen durch die Verwaltungsbehörde

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

DOZENT*IN

Raimund Wieser

ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.

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Raimund Wieser

ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.

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