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Die Vollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen nach der ZPO - Die Neuen und überarbeiteten amtlichen Formulare

Für die Vollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen gab es bisher bereits Verordnungen, die zwingend die Verwendung amtlicher Formulare vorsahen. Es gibt nunmehr nur noch eine Verordnung, in der die Formulare festgeschrieben sind. Die Formulare haben nun ein neues Layout, neue Inhalte, neue Strukturen und eine neue Systematik. Rechtlich hat sich nichts geändert. Mögliche Weisungen an den Gerichtsvollzieher, Anträge auf Änderung der Pfändungsfreigrenzen, Zusammenrechnungen usw. bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sind weiterhin möglich. Aufgrund der Neustrukturierung und des neuen Layouts der Formulare sind die entsprechenden Felder aber auf den ersten Blick nicht ohne Weiteres ersichtlich. Die neuen Formulare können ab sofort neben den bisherigen Formularen verwendet werden. Die Formulare wurden nun nochmals überarbeitet.

Zwingend vorgeschrieben ist die Verwendung ab September 2024.

PROGRAMM, INHALTE

  • Einordnung in den gesamten Bereich der Vollstreckung
  • Vorstellung der neuen und überarbeiteten Formulare
  • Praktische Arbeit während der Übergangszeit
  • Ausfüllhinweise und Vorschläge für die Handhabung der neuen Formulare zum
  • Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher einschließlich der Vermögensauskunft
  • Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung
  • Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei gewöhnlicher Geldforderung, Unterhaltsforderung, Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung
  • Antragstellung elektronisch, in Papierform oder beides
  • Einsatz der Formulare im Bereich der Verwaltungsvollstreckung bei der Beauftragung des Gerichtsvollziehers (zwingend ab 1. Mai 2025)

 

ZIELGRUPPE

Mitarbeitende von Behörden und Körperschaften, die mit der zwangsweisen Durchsetzung privatrechtlicher Geldforderungen befasst sind.

DOZENT*IN

Peter Rothfuss
ist Ass. jur. und Stadtrechtsdirektor a.D., war langjähriger Leiter der zentralen Beitreibungsabteilung der Landeshauptstadt Stuttgart. Er berät und betreut öffentlich-rechtliche Körperschaften und ist Autor mehrerer Sachbücher.

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Peter Rothfuss
ist Ass. jur. und Stadtrechtsdirektor a.D., war langjähriger Leiter der zentralen Beitreibungsabteilung der Landeshauptstadt Stuttgart. Er berät und betreut öffentlich-rechtliche Körperschaften und ist Autor mehrerer Sachbücher.

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