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Die Vollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen nach der ZPO - Die Neuen und überarbeiteten amtlichen Formulare

Für die Vollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen gab es bisher bereits Verordnungen, die zwingend die Verwendung amtliche Formulare vorsahen. Diese wurden im Jahr 2023 neu in einer einzigen Verordnung zusammengefasst und zwar jeweils mit neuem Layout, Inhalt, neuer Struktur und neuer Systematik. Diese – neuen – Formulare wurden nunmehr im Jahr 2024 wieder überarbeitet. Ab 1. September 2024 gelten die überarbeiteten Formulare. Nach einer – neuen – Übergangsregelung dürfen die gerade erst eingeführten Formulare allerdings bis 30. September 2025 genutzt werden. Gleiches gilt für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Forderungen.

Soweit noch kein Umstieg auf die neuen Formulare erfolgt ist, empfiehlt es sich, gleich die neuen Formulare in ihrer überarbeiteten Form zu verwenden. Auch ein Wechsel von den neuen zu den jetzt aktuellen neuen Formularen empfiehlt sich zeitnah, da inhaltliche Fehler und Auslassungen beseitigt wurden. Die Bearbeitung wurde ebenfalls vereinfacht.

PROGRAMM, INHALTE

  • Einordnung in den gesamten Bereich der Vollstreckung

  • Vorstellung der neuesten Formulare

  • praktische Arbeit während der Übergangszeit

  • Ausfüllhinweise und Vorschläge für die praktische Handhabung der Formulare zum

  • Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher einschließlich der Vermögensauskunft

  • Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

  • Antrag auf Erlass eines Pfändungs -und Überweisungsbeschlusses bei gewöhnlichen Geldforderungen, Unterhaltsforderungen, Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung

  • Antragstellung elektronisch, in Papierform, oder beides

  • Einsatz der Formulare im Bereich der Verwaltungsvollstreckung

  • Diskussion und Erfahrungsaustausch

DOZENT*IN

Peter Rothfuss

ist Ass. jur. und Stadtrechts- direktor a.D., war langjähriger Leiter der zen­tralen Beitreibungsabteilung der Landeshaupt­stadt Stuttgart. Er berät und betreut öffentlich-rechtliche Kör­perschaften, ist Autor mehrerer Sachbücher und nimmt verschiedene Lehraufgaben in der Fortbildung wahr.

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