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Angebotsaufklärung und Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote

Wie ist mit Änderungen des Bieters an Vergabeunterlagen, mit Unklarheiten und Widersprüchen in seinen Angebotserklärungen umzugehen? Was geschieht mit ungewöhnlich niedrigen Angebotspreisen? Sollen diese aufgeklärt oder das Angebot direkt ausgeschlossen werden? Zu diesem Schwerpunktthema wird im Seminar die Vergaberechtslage dargestellt.

Außerdem stellt der Dozent umfangreich die hierzu ergangene Rechtsprechung vor, die zunehmend bieterfreundlich betont: „Aufklärung geht im Zweifel vor einem Angebotsausschluss.“ Wo gibt es Möglichkeiten, wo sind aber auch Grenzen? Das Seminar will darauf Antworten geben.

PROGRAMM, INHALTE

  • Wann sind Aufklärungsverhandlungen überhaupt möglich?
  • Keine Aufklärung bei Angebotsausschluss
  • Grundsatz BGH: Aufklärung geht vor Angebotsausschluss
  • Praxisbeispiele aus der Rechtsprechung
  • Praktische Tipps für die Aufklärungsverhandlung
  • Preisprüfung: Grundlagen und Prüfungszweck
  • Aufgreifschwelle: „ungewöhnlich niedrige Angebotspreise“
  • Aufklärungsfragen und Bewertungen
  • Praktische Beispielfälle aus der Rechtsprechung

DOZENT*IN

Martin Krämer
ist ltd. städt. Rechtsdirektor und ehemaliger Leiter des Zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn. Er ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift „VergabeNavigator“ und Mitautor des Buches
„Kommunales Vergabehandbuch Bau NRW“.

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Martin Krämer
ist ltd. städt. Rechtsdirektor und ehemaliger Leiter des Zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn. Er ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift „VergabeNavigator“ und Mitautor des Buches
„Kommunales Vergabehandbuch Bau NRW“.

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