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Einführung in das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz will dem Fachkräftemangel vor allem in der Gesundheits- und Pflegebranche, in den sogenannten MINT- Berufen (Mathematik, Informatik Naturwissenschaft und Technik), aber auch im Handwerk begegnen, indem es Zuwanderung derjenigen Fachkräfte, die die deutsche Wirtschaft benötigt, gezielt steuert und nachhaltig steigert.
Das Seminar behandelt neben dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15.08.2019 die sogenannte Blue-Card-Richtlinie, die ab dem 23.11.2023 gelten soll und die Möglichkeiten im Bereich der Fachkräfteeinwanderung deutlich erweitert hat. Außerdem werden die neuen Vorschriften bezüglich der Möglichkeiten der Einwanderung für Drittstaatsangehörige thematisiert sowie das Potential der Chancenkarte, die Mitte 2024 in Kraft treten soll.

PROGRAMM, INHALTE

  • Allgemeines
  • Grundsätze des Rechts zur Erwerbstätigkeit im AufenthG
  • Begriffe/Definitionen
  • Die Grundsatznorm für die Erwerbstätigkeit von Ausländern: § 4a AufenthG
  • Arbeitsmigrationsrecht §§ 18–20b AufenthG
  • Die Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
  • Best friends und Westbalkanregelung § 26 BeschV

DOZENT*IN

Claudia Vogel
ist Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist seit 2005 als selbständige Rechtsanwältin auf dem Gebiet des Migrationsrechts und des Strafrechts tätig.

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Claudia Vogel
ist Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist seit 2005 als selbständige Rechtsanwältin auf dem Gebiet des Migrationsrechts und des Strafrechts tätig.

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