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Nachforderung fehlender Unterlagen – Heilungsmöglichkeit lückenhafter Angebote?

Wer viele Unterlagen, Belege und Nachweise fordert, die mit Angebotsabgabe vorzulegen waren, stellt häufig fest, dass diese ganz oder teilweise fehlen. Was nun? Sind derartige unvollständige Angebote auszuschließen? Kann oder muss sogar der Auftraggeber das nachfordern, was fehlt? Dürfen auch fehlende Unterlagen nachgefordert werden, die wertungsrelevant sind?

Diese und andere Fragen werden im Web-Seminar detailliert behandelt. Es werden die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen besprochen, in welchen Fällen formal fehlerhafte Angebote durch Nachforderung fehlender Unterlagen in der Wertung belassen werden können. Hierbei wird anhand vieler praktischer Beispiele die umfangreiche vergaberechtliche Rechtsprechung dargestellt.

PROGRAMM, INHALTE

  • Nachforderung: Pflicht oder Ermessen?
  • Was kann nachgefordert werden?
  • Wann fehlen geforderte Unterlagen/Erklärungen/Nachweise?
  • Praktische Beispielsfälle aus der Rechtsprechung

DOZENT*IN

Martin Krämer
ist ltd. städt. Rechtsdirektor und ehemaliger Leiter des Zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn. Er ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift „VergabeNavigator“ und Mitautor des Buches
„Kommunales Vergabehandbuch Bau NRW“.

Web-Seminar

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Martin Krämer
ist ltd. städt. Rechtsdirektor und ehemaliger Leiter des Zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn. Er ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift „VergabeNavigator“ und Mitautor des Buches
„Kommunales Vergabehandbuch Bau NRW“.

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