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Rechtliche Sonderprobleme bei Gebäudeverkäufen der öffentlichen Hand - Rechtssicheres Vorgehen beim Bieterverfahren

Welche Rechtsgrundlagen gelten beim Gebäudeverkauf der öffentlichen Hand? Wenn Kommunen oder Behörden vor dieser Frage stehen, ist oft kein Rat zu finden. Denn es gibt kein Gesetz, welches den Ablauf regelt. Manchmal hat man schon vom Verkauf im Bieterverfahren gehört, aber was ist das? Kann man sich an das Vergaberecht halten? Nein! Gerade das Vergaberecht gilt hier grundsätzlich nicht – zumindest nicht direkt. Den Rahmen geben das Verfassungs- und Haushaltsrecht, ergänzt durch zivilrechtliche Grundsätze.

Dieses Seminar zeigt auf, dass es zwar kein zwingendes Verfahren, aber einen Rahmen gibt, an den man sich halten kann. Die Rechtsgrundlagen und sich daraus ergebende Fragen – auch die der Teilnehmer*innen – werden gemeinsam erarbeitet.

PROGRAMM, INHALTE

  • Entbehrlichkeit einer Immobilie
  • Ausschreibung und öffentliche Bekanntmachung
  • Exposé
  • Besichtigung
  • internes Wertgutachten
  • Förmlichkeit der Gebote
  • Wertung der Gebote, ggf. Aufhebung
  • Sonderproblem: Nachgebote
  • Zuschlag und rechtliche Folgen
  • Vertragsentwurf
  • Notartermin
  • Vertragsvollzug bis Eigentumswechsel

DOZENT*IN

Prof. Dr. jur. Peter Eisenbarth
lehrt an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg.

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